Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes
Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:46
Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes
Unionsministerium der Verteidigung
Aktenzeichen: UGBl 2005/11
Inkrafttreten: 27.05.2005
1. Der Generalstab besteht aus:
- dem für Verteididung zuständigen Minister der Union.
- dem Befehlshabern der Militärbezirke
- dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft
2. Beratend stehen dem Generalstab zur Seite:
- der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
- der Inspekteur des Streitkräfte
- der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
- der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht
3. Bei Fachfragen können jederzeit Zivilisten geladen werden, Geheimdokument dürfen diesen nur nach Prüfung und für die Beratung des Generalstabs ausgehändigt werden.
Unionsministerium der Verteidigung
Aktenzeichen: UGBl 2005/11
Inkrafttreten: 27.05.2005
1. Der Generalstab besteht aus:
- dem für Verteididung zuständigen Minister der Union.
- dem Befehlshabern der Militärbezirke
- dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft
2. Beratend stehen dem Generalstab zur Seite:
- der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
- der Inspekteur des Streitkräfte
- der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
- der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht
3. Bei Fachfragen können jederzeit Zivilisten geladen werden, Geheimdokument dürfen diesen nur nach Prüfung und für die Beratung des Generalstabs ausgehändigt werden.