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Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:46
von Helen Bont
Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes

Unionsministerium der Verteidigung
Aktenzeichen: UGBl 2005/11
Inkrafttreten: 27.05.2005


1. Der Generalstab besteht aus:
- dem für Verteididung zuständigen Minister der Union.
- dem Befehlshabern der Militärbezirke
- dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft

2. Beratend stehen dem Generalstab zur Seite:
- der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
- der Inspekteur des Streitkräfte
- der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
- der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht

3. Bei Fachfragen können jederzeit Zivilisten geladen werden, Geheimdokument dürfen diesen nur nach Prüfung und für die Beratung des Generalstabs ausgehändigt werden.