Errichtung der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:43
Errichtung der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsregierung
Aktenzeichen: UGBl 2010/3
Inkrafttreten: 26.02.2010
I.
Durch diesen Beschluß wird die Ehrenlegion der Demokratischen Union gestiftet. In die Ehrenlegion können Bürger als Auszeichnung für Leistungen oder als Anerkennung für Verdienste aufgenommen werden.
II.
Die Ehrenlegion besteht aus dem Protektor und drei Klassen von Mitgliedern
1. Kommandeure (KEL), für herausragende Verdienste und Leistungen
2. Offiziere (OEL), für besondere Verdienste und Leistungen
3. Mitglieder (MEL), für Verdienste und Leistungen
III.
Der Unionspräsident ist Protektor der Ehrenlegion und als solcher Mitglied.
IV.
Die Ernennung zum Mitglied, Offizier oder Kommandeur der Ehrenlegion findet durch den Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzlers, der Unionsminister, der Präsidenten von Unionsparlament und Unionsrat oder der Landesregierungen statt.
V.
Durch Beschluß des Protektors können besondere Insignien von Mitgliedern geführt werden.
V.
Erweist sich ein Mitglied der Ehrenlegion durch sein Verhalten der Mitgliedschaft unwürdig oder wird ein solches Verhalten später bekannt, so kann ihm der Unionspräsident die Mitgliedschaft aberkennen.
Unionsregierung
Aktenzeichen: UGBl 2010/3
Inkrafttreten: 26.02.2010
I.
Durch diesen Beschluß wird die Ehrenlegion der Demokratischen Union gestiftet. In die Ehrenlegion können Bürger als Auszeichnung für Leistungen oder als Anerkennung für Verdienste aufgenommen werden.
II.
Die Ehrenlegion besteht aus dem Protektor und drei Klassen von Mitgliedern
1. Kommandeure (KEL), für herausragende Verdienste und Leistungen
2. Offiziere (OEL), für besondere Verdienste und Leistungen
3. Mitglieder (MEL), für Verdienste und Leistungen
III.
Der Unionspräsident ist Protektor der Ehrenlegion und als solcher Mitglied.
IV.
Die Ernennung zum Mitglied, Offizier oder Kommandeur der Ehrenlegion findet durch den Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzlers, der Unionsminister, der Präsidenten von Unionsparlament und Unionsrat oder der Landesregierungen statt.
V.
Durch Beschluß des Protektors können besondere Insignien von Mitgliedern geführt werden.
V.
Erweist sich ein Mitglied der Ehrenlegion durch sein Verhalten der Mitgliedschaft unwürdig oder wird ein solches Verhalten später bekannt, so kann ihm der Unionspräsident die Mitgliedschaft aberkennen.