Seite 1 von 1

Erlass der Regierung der Demokratischen Union über die Stiftung des Walritterordens

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 19:42
von Helen Bont
Erlass der Regierung der Demokratischen Union über die Stiftung des Walritterordens

Unionsregierung
Aktenzeichen: UGBl 2003/07
Inkrafttreten: 02.02.2003


Artikel 1
Als Zeichen der Anerkennung der Verdienste um das ratelonische Vaterland wird dar Ratelonische Verdienstorden gestiftet. Es wird in einer Klasse verliehen.

Artikel 2
Der Verdienstorden, der von einen blau-farbenen Band getragen wird, ist sternförmig und von silber-blauer Farbe. Er trägt auf der Vorderseite zwei Wale und das ratelonische „X“, das von einem Lorbeerkranz umgeben ist. Auf der Rückseite befindet sich die Inschrift „Für besondere Verdienste um den friedlichen Aufstieg des ratelonischen Vaterlandes“.

Artikel 3
Der Orden wird vom Präsidenten der Demokratischen Union R*lon verliehen. Er kann die Überreichung an einen seiner Stellvertreter oder an den Präsidenten des betroffenen Unionslandes übertragen. Wird ein Ausländer geehrt, kann die Überreichung auch an den Unionsminister des Auswärtigen oder den Botschafter in dem betroffenen Land übertragen werden. Über die Verleihung entscheidet der Unionspräsident.

Artikel 4
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger R*lons, insbesondere aber die Unionsregierung, die Präsidenten der Länder und das Unionsparlament.

Artikel 5
Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Auszeichnung und eine öffentliche Ehrung, in der seine Verdienste um die Demokratische Union dargestellt werden.

Artikel 6
Das Ordenszeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Erweist sich ein Beliehener im Nachhinein des Ordens als unwürdig, so kann der Unionspräsident die Verleihung widerrufen. Das Ordenszeichen und die Urkunde sind in diesem Fall zurückzugeben.