
UNIONSPRÄSIDIALAMT
Unionspräsidialamt
- Der kommissarisch amtierende Unionspräsident -
Manuri
An das
Unionsministerium für Umwelt, Länderangelenheiten und Karthographie
z. Hd. Herrn
Unionsminister S. Rousseau-Mason
Manuri
Manuri, den 06.12.2018
Sehr geehrter Herr Unionsminister,
mit Schreiben vom heutigen Tag haben Sie Ihren Rücktritt eingereicht. Leider kann ich Ihren Rücktritt nicht annehmen, da die Unionsverfassung den Rücktritt eines Unionsministers nicht vorsieht. Zwar ist es gemäß Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 Unionsverfassung Aufgabe des Unionspräsidenten unter anderem die Unionsminister zu ernennen und zu entlassen, dies geschieht jedoch gemäß Artikel 44 Absatz 1 Unionsverfassung auf Vorschlag des Unionskanzlers. Des Weiteren ist gemäß Artikel 45 Absatz 5 ist der Unionsminister verpflichtet, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers verpflichtet, bis zur Ernennung eines Amtsnachfolgers im Amt zu verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kleven
Stellvertretender Präsident des Unionsrates
als kommissarisch amtierender Unionspräsident