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Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz bei Einbürgerungen
Verfasst: Mo 12. Nov 2018, 17:30
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion beantragt Debatte und Abstimmung über die folgende Gesetzesvorlage:
Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz bei Einbürgerungen
Artikel 1
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt geändert:
§ 1
Der §4a Zugang zu öffentlichen Ämtern erhält die Nummerierung 4b.
Artikel 2
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt ergänzt:
"§ 4a
Anträge auf Erteilung der Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft müssen im öffentlichen Bereich des Amtes für Einwohnerangelegenheiten gestellt werden und dürfen nur im Rahmen des gestellten Antrags Berücksichtigung durch das Amt finden. Über den öffentlich gestellten Antrag hinaus gehende Gewährungen sind nichtig."
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Debatte eröffnet.
Verfasst: Mo 12. Nov 2018, 18:07
von Tatjana Bont
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit der vorgelegten Gesetzesnovelle will die KDU-Fraktion eine größtmögliche Transparenz und Klarheit in Sachen Verleihung der Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit erreichen.
Grundgedanke, dass die Anträge auf Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit öffentlich einsehabr sind, ist nach Auffassung der KDU-Fraktion das Transparenzgebot, so dass gewährleistet wird, dass jeder das zugesprochen bekommt, was er tatsächlich beantragt hat.
Fälle, bei denen, statt der beantragten Unionsangehörigkeit, die Unionsbürgerschaft verliehen, weil der Antragsteller und die Behördenleitung des AfEA sich im aufgrund eines privaten Gesprächs im stillen Kämmerlein darauf geeinigt haben, darf es nicht mehr geben.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.
Verfasst: Mo 12. Nov 2018, 18:11
von Manuel Meyer
Frau Präsidentin, vereehrte Abgeordnete
Ich werde dem zustimmen
Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 16:21
von Bernardo Macaluso
Sehr geehrte Frau Bont,
können Sie ausführen, inwiefern 1. die bisherige Rechtslage abweichend ist und in welchen Fällen 2. die bisherige Rechtslage zu problematischen Ergebnissen geführt hat?
Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 20:30
von Tatjana Bont
Sehr gerne Herr Unionskanzler.
Nach den Paragraphen 3 und 4 sind Anträge auf Unionsangehörigkeit und Unsbürgerschaft beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einzureichen. Diese Anträge, so war es üblich, sind in einem speziell dafür eingerichteten öffentlichen Bereich einzureichen. Dies war Konsens. Von daher weicht die geltende Rechtslage nicht von der vorgeschlagenen Gesetzänderung ab, sondern durch die vorgeschlagene Gesetzesnovelle soll die bisherige Praxis klargestellt werden.
Bislang gibt es - zum Göück - nur einen Fall, nämlich die Einbürgerung von Herrn Ernest Caesarius Kelly: Herr Kelly beantragte am 31.07. diesen Jahres die Unionsangehörigkeit und bekam am selben Tag die Unionsbürgerschaft verliehen.
Sie, Herr Unionskanzler, werden sich sicherlich an diesen Vorfall erinnern, denn auf Ihre Anfrage, auf welcher Grundlage Herr Kelly die Unionsbürgerschaft verliehen bekommen hat, da er doch lediglich die Unionsangehörigkeit beantragt hatte, erhielten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin die Auskunft, dass die Verleihung aufgrund eines persönlichen Gesprächs erfolgt sei sowie aufgrund der Tatsache, dass Herr Kelly die Eidesformel gesprochen habe, womit er dokumentiert habe, dass er die Unionsbürgerschaft annehmen wolle.
Mit dieser Gesetznovelle soll in Zukunft ein solches intransparentes Verhalten von Seiten des AfEA verhindert und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 00:09
von Bernardo Macaluso
Inwiefern war das Vorgehen denn intransparent und wo fehlt die Rechtssicherheit?
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 22:05
von Manuel Meyer
Herr Kollege Macaluso,
finden Sie es nicht intransparent wenn im Falle einer einbürgerung geheime Absprachen getroffen werden?
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 22:12
von Bernardo Macaluso
Herr Meyer,
Ihre Kollegin hat ja bereits korrekterweise erwähnt, dass nichts im vorliegenden Fall geheimgehalten wurde.
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 13:54
von Tatjana Bont
Bernardo Macaluso hat geschrieben:Inwiefern war das Vorgehen denn intransparent und wo fehlt die Rechtssicherheit?
Das Vorgehen war insoweit intransparent, als die Verleihung der Unionsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines im AfEA-Bereich öffentlich erfolgten Antrags auf Unionsbürgerschaft erfolgte, sondern auf der Grundlage einer - wenn man so will - Geheimabsprache zwischen Antragsteller und Behördenleitung: während der interessierte Beobachter lediglich zur
Kenntnis nahm, dass der Antragsteller die Unionsangehörigkeit beantragte, hat er, hinter den Kulissen, bei der Behördenleitung die Unionsbürgerschaft beantragt. Das ist es, was die Intransparenz bei diesem Verfahren ausgemacht hat.
Um dies in Zukunft einen Riegel vorzuschieben, hat die KDU-Fraktion die vorliegende Gesetzesnovelle eingebracht.
Ich denke, dass es in unser aller Interesse ist, wenn Einbürgerungen so transparent wie möglich sind.
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 13:58
von Bernardo Macaluso
Wo genau das berechtigte Interesse von Außenstehenden in Einbürgerungsangelegenheiten liegt, ist mir aber nicht klar. Im Gegenteil, ich verstehe sehr gut, wenn solche Angelegenheiten nicht öffentlich diskutiert werden. Das Problem, für das dieses Gesetz eine Lösung darstellen soll, wurde aus meiner Sicht bisher nicht deutlich gemacht.