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Aussprache

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 16:11
von Hajo Poppinga
Liebe Kollegen,

hiermit eröffne ich die Aussprache über das Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen.
Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen

§ 1.
Artikel 46 I der Unionsverfassung wird geändert in:
"Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung und zur Verwaltung, soweit diese Verfassung ihnen im Art. 47 die Gesetzgebungsbefugniss verleiht."

§ 2.
Artikel 47 der Unionsverfassung wird geändert in:

Art. 47 Ausschließende Gesetzgebung der Länder

(1) Die Länder haben ausschließende Gesetzgebung in Angelegenheiten

1. der Kultur
2. des Schulwesen
3. der Ordnungsbehörden und der Landespolizei
4. der Verwaltung der Länder

(2) In anderen Bereiche der Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit die Union von ihrer Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(3) Die Union hat im Bereich der ausschließenden Gesetzgebung der Länder das Recht zur Rahmengesetzgebung, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Unionsgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine unionsgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(4) Die Union hat das Recht zur Errichtung eigener Polizeibehörden. Es kann unionsgesetzlich geregelt werden, dass die Unionspolizeibehörden weisungsberechtigt gegenüber den Länderpolizeibehörden sind oder Unionspolizeibehörden für bestimmte polizeiliche Tätigkeiten ausschließlich zuständig sind.

§ 3.
Artikel 50 II der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
(1) Das Wort "vierzehn" wird geändert in "vier".
(2) Die Wörter "Zuleitung des Gesetzentwurfes" werden geändert in "Feststellung des Abstimmungsergebnises im Unionsparlament".

§ 4.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündug in Kraft
Die Aussprache dauert gemäß GO 5 Tage.

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 16:25
von Hajo Poppinga
Liebe Kollegen,

ich rufe euch dazu auf, dieses Gesetz abzulehnen! Allerdings bitte ich mich dabei nicht mißzuverstehen, denn ich bin durchaus für eine Reform der Länderkompetenzen und für eine maßvolle Stärkung des Zentralstaates, weil auch ich den Bedarf sehe, die Länder zu entlasen.

Was jedoch nicht sein kann, ist das hier eine Reform gemacht wird, die komplett den Grundsätzen unseres Staaten zuwiderläuft und noch dazu eine ordnungsgemäße und ordentliche Arbeit im Unionsrat unmöglich macht.

Wie komme ich zu diesem Schluß?

1. Die Union wird nicht mehr föderal sein.

Artikel 16 unserer Unionsverfassung sagt ausdrücklich, daß unsere Union eine föderale Union ist. Föderal bedeutet, daß es Länder mit eigenstaatlicher Qualität gibt, es gibt Länder, aus denen sich die Union zusammensetzt.

Eigenstaatliche Qualität bedeutet auch, daß gewisse Hoheitsbereiche vor allem den Länder zustehen, das kennzeichnet einen föderalen Staat. Folgt man dieser schlechten Verfassungsreform, so wäre zwar noch die Kultur und das Schulwesen die Sache der Länder - dies jedoch auch nur auf den ersten Blick.

Wirft man einen Blick in den neuen Art. 47 III, so offenbart sich, daß dieser Vorschlag zur Verfassungsreform erneut einen Gummiparagraphen erhält, der nun auch noch einen Eingriff in diese wenigen übriggebliebenen Kompetenzbereiche der Länder ermöglicht.

De facto werden die Länder zu bloßen Bezirken degradiert. Das ist kein föderaler Staat mehr.

2. Dem Unionsrat wird eine qualitative Parlamentsarbeit unmöglich gemacht.

Eigentlich muß ich zu diesem Punkt nicht viel sagen. Mir ist unbegreiflich, wie der Unionsrat seiner Funktion als zweiter Kammer des Parlamentes noch gerecht werden soll, wenn wir zukünftig nur noch vier (4!) Tage haben, um über einen Gesetzentwurf des Unionsparlamentes zu beraten.

Es ist schlicht unmöglich, sich noch wirklich mit einem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen und dann noch rechtzeitig eine Abstimmung innerhalb einer Frist von 4 Tagen zu stande zu bekommen. Das schafft das Unionsparlament ebenfalls nicht.

3. Für eine maßvolle Reform der Union.

Natürlich sehe auch ich die derzeitige desolate Lage der Union. Nur kann die Lösung nicht in der Abschiebung der Länder und des Unionsrates in die völlige Bedeutungslosigkeit liegen.

Meiner Ansicht müssen wir anders vorgehen

a) Unionsrat und Unionsparlament zu einer Art Unionskongreß vereinen, indem zukünftig Abgeordnete aus Wahlkreisen und über eine Parteienliste gewählte Abgeordnete zusammensitzen. So haben wir nur noch eine Parlamentskammer, die effektiver arbeiten kann.

b) Der Union mehr Kompetenzen zusprechen. Die Union muß mehr Aufgaben übernehmen, die die Länder derzeit nicht wahrnehmen. Dennoch muß es bei der Regelannahme der Länderzuständigkeit bleiben.

c) Die Union muß die Möglichkeit haben, auf allen Länderkompetenzgebieten Regelungen zu treffen, die überall dort gelten, wo ein Unionsland keine eigene Regelung erlassen hat.

Ich würde daher den Unionsrat bitten, mit mir zusammen einen vernünftigen Gegenvorschlag auszuarbeiten und diese Reform abzulehnen.

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 17:02
von Zachary J. Mason Smith
Den Ländern eine solche Unverschämtheit vorzulegen, zeugt nur von der Arroganz der Parlamentarier und der Regierung. Dieses Gesetz ist in dieser Form abzulehnen.

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 18:18
von joukersendler
Na wenn der Unionsrat nicht einmal mehr das Gesetz zuerst zugeleitet bekommt und der Unionsratspräsident mal ein, zwei Tage nicht reinschaut, dann hat der Unionsrat ja noch weniger Zeit! (zu § 3.)

Den Hauptvorwurf den ich ja herauslese ist das der UR inaktiv wäre. Wenn ich den jetzt mal zum UP vergleiche dann sieht es da auch nicht viel besser aus.

Zusätzlich dazu stimme ich auch zu Punkt 1. von Herrn Poppinga zu.

Prinzipiell habe ich auch nichts gegen eine Reform diese finde ich aber zu einschneidend in die Kompetenzen der Länder und Wirksamkeit des Unionrates.

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 19:10
von Rudolph Baader
Klare Ablehnung!

Verfasst: Di 3. Jul 2007, 13:30
von Joseph A. Gladstone
Ablehnung auch aus Salbor.

Verfasst: Di 3. Jul 2007, 13:40
von vSzP
Ich halte eine Reform der Länderkompetenzen für sinnvoll und trete dafür auch ein. Allerdings sollte eine Reform der Länder aus ihrer Mitte entspringen und nicht vom Unionsparlament den Ländern diktiert werden und eine Reform soll Union und Länder handlungsfähiger machen und nicht das Gegenteil erreichen.

Mit diesem Entwurf verlieren die Länder ihre Legitimation. Daher wird auch Heroth den Entwurf ablehnen.

Verfasst: Di 3. Jul 2007, 13:42
von Hajo Poppinga
Es sieht mir fast danach aus, als könnte ich die Aussprache zu diesem Entwurf verkürzen?

Was ich aber vorschlagen würde, ist das wir versuchen in den kommenden Tagen/Wochen einen Gegenentwurf zu erarbeiten.

Verfasst: Di 3. Jul 2007, 14:33
von Sean William Connor
Original von Hajo Poppinga
Es sieht mir fast danach aus, als könnte ich die Aussprache zu diesem Entwurf verkürzen?

Was ich aber vorschlagen würde, ist das wir versuchen in den kommenden Tagen/Wochen einen Gegenentwurf zu erarbeiten.
Ich bitte als Antragsteller um das Wort zur Sache.

Verfasst: Di 3. Jul 2007, 14:41
von Rudolph Baader
Original von Sean William Connor

Ich bitte als Antragsteller um das Wort zur Sache.
Sehe ich keinen Sinn drin,
zumal sie ohnehin lieber die Öffentlichkeit als Bühne benutzen, anstatt von Beginn an sachlich mit den Ländervertretern zu reden.