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Sitzung 18/13 Aussprache: Antrag ohne Titel; betrifft Berichte zu Unionsexekutionen (Fr)
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 10:13
von Annelie Gatineau
Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,
der Ministerpräsident des Freistaats Freistein beantragte den Beschluss des folgenden Antrags:
Der Unionsrat möge beschließen:
Die Unionsratspräsidentin wird aufgefordert, ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Unionsrat aus Artikel 23 Absatz 2 Unionsverfassung über die während der Zeit der Unionsexekution in Imperia, in Heroth, in Salbor-Katista und auf den Westlichen Inseln getroffenen Maßnahmen unverzüglich nachzukommen.
Johannes Kleven
Ministerpräsident
Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort.
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 21:05
von Johannes Kleven
Meine sehr geehrten Kollegen,
gemäß Artikel 23 Absatz 2 Unionsverfassung ist der Unionspräsident verpflichtet, über alle während der Zeit einer Unionsexekution getroffenen Entscheidungen Bericht erstatten.
Zuletzt wurde über die Unionsländer Imperia, in Heroth, in Salbor-Katista und auf den Westlichen Inseln die Unionsexekution verhängt. Leider hat es die Unionspräsidentin veräumt, ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachzukommen. Aus diesem Grund sieht es die freisteinische Staatsregierung als erforderlich an, die Unionspräsidentin an ihre Berichtspflicht zu erinnern.
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 21:13
von Heinz Lüneburg
Frau Präsidentin, werte Kollegen,
ich muss dem Beipflichten, gebe aber zu Bedenken, das im Antrag die UnionsRATSpräsidentin genannt ist
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 21:21
von Johannes Kleven
Vielen Dank, Herr Kollege Lüneburg, ich habe einen geänderten Antrag gestellt.
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 23:17
von Pippa Luxemburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Kleven,
für die Unionspräsidentin darf ich gern Stellung nehmen. Wenngleich die Verfassung durchaus so gelesen werden kann, dass eine zwingende Pflicht der Unterrichtung besteht, war es in der Vergangenheit die Verfassungswirklichkeit und Praxis, dass der (andauernde) Bericht nur nach Anforderung durch den Unionsrat bzw. wenigstens eines seiner Mitglieder hier gegeben wurde. Wenn der Antragsteller von einer Abstimmung dieses Antrags absieht und selbigen zurückzieht, sage ich Ihnen die Berichterstattung bis Ende der Woche zu. Andernfalls wird die Unionspräsidentin selbstverständlich einem Beschluss des Unionsrats schließlich zeitnah Folge leisten.
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 23:25
von Johannes Kleven
Ich bin einverstanden und ziehe den Antrag hiermit zurück.
Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 23:27
von Annelie Gatineau
Die Aussprache ist geschlossen. Eine Abstimmung findet nicht statt.