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Stellenausschreibung Stellvertretender Oberster Unionsanwalt
Verfasst: Sa 22. Sep 2018, 23:52
von Helen Bont

Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri
Die Unionsregierung schreibt die Stelle
der Stellvertretenden Obersten Unionsanwältin / des Stellvertretenden Obersten Unionsanwaltes
aus.
Die Behörde (gemäß Unionsanwaltschaftsgesetz UAG)
Die Unionsanwaltschaft ist eine Unionsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Unionsministeriums der Justiz. Der Unionsminister der Justiz führt die Fach- Dienst- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft. Ihm obliegt die Organisation der Unionsanwaltschaft.
Die Unionsanwaltschaft ist als Staatsanwaltschaft der Union Strafverfolgungsbehörde im Sinne des Straf- und Strafprozessrechts. Sie ist zuständig für die Verfolgung, Aufklärung und die Anklage von Straftaten sowie den Vollzug von Strafen.
Das Amt
Als Oberster Unionsanwalt leiten Sie die Unionsanwaltschaft und führen die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht gegenüber allen Staatsanwaltschaften und allen Unionsanwälten. Sie sind zuständig, soweit es um Unionsstrafrecht geht, und sind im Rahmen von Strafermittlungsverfahren nicht an Weisungen des Unionsministers der Justiz gebunden. Darüber hinaus sind Sie im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens berechtigt, der Unionspolizei Weisungen zu erteilen.
Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber
Sie verfügen über
- eine gute juristische Ausbildung,
- eine hohe körperliche und psychische Belastbarkeit,
- den Willen, Straftaten zu verfolgen und kriminelle Machenschaften aufzudecken,
- Erfahrung in der Bearbeitung von bzw. Verteidigung in Strafuntersuchungen,
- Durchsetzungsvermögen und Diplomatie,
- eine absolut integre Persönlichkeit und einen tadellosen Leumund.
Ihre Bewerbung richten Sie an das Unionskanzleramt (PN zu Händen Unionsskanzlerin Helen Bont).
Manuri, den 22.09.2018

Unionskanzlerin
Verfasst: So 23. Sep 2018, 00:16
von Pellegrino Camemberti
Warum gibt es eine Ausschreibung für eine Stelle ohne Rücksprache mit dem Amtsleiter der Obersten Unionsanwaltschaft? Das ist zumindest schlechter Stil. Und warum schreibt die Unionsregierung aus und nicht das zuständige Justizministerium?
Verfasst: So 23. Sep 2018, 09:54
von Helen Bont
Zur ersten Frage: weil die Unionsregierung sofortigen Handlunngsbedarf sieht;
zu Ihrer zweiten Frage: weil auch die Bewerbung, auf der Sie sich beworben haben, vom Unionskanzleramt ausgeschrieben wurde. Dies hatte zumindest damals nicht Ihr Missfallen erregt.
Verfasst: So 23. Sep 2018, 11:55
von Pellegrino Camemberti
Helen Bont hat geschrieben:Zur ersten Frage: weil die Unionsregierung sofortigen Handlunngsbedarf sieht;
Ich finde es sehr befremdlich, dass gerade jetzt und plötzlich Handlungsbedarf gesehen wird, in den letzten Monaten aber nicht. Eine kurze Rückkopplung mit meiner Behörde wäre jedenfalls angebracht gewesen, zumal es keinen „Stellvertretenden Obersten Unionsanwalt“ gibt, weder im Gesetz noch in einem Organisationserlass. Es gibt im Gesetz einen Obersten Unionsanwalt und weitere Unionsanwälte, anderweitig ist die Unionswaltschaft derzeit nicht organisiert.
Helen Bont hat geschrieben:zu Ihrer zweiten Frage: weil auch die Bewerbung, auf der Sie sich beworben haben, vom Unionskanzleramt ausgeschrieben wurde. Dies hatte zumindest damals nicht Ihr Missfallen erregt.
Damals war ich auch noch nicht in Verantwortung, als Amtschef jetzt sehe ich auch meine Verantwortung in einem sauberen Verfahren, auch wenn der Herr des Verfahrens selbstredend
das für Justiz zuständige Ministerium bleibt. Ist das Unionskanzleramt das für Justiz zuständige Ministerium? Wenngleich unbesetzt, scheint doch vom Namen her das Unionsministerium des Innern und der Justiz zuständig zu sein. Abgesehen davon ist das Unionskanzleramt nicht die Unionsregierung. Das UKA ist oberste Unionsbehörde, die durchaus die Zuständigkeit Justiz haben kann, wenn die Unionsregierung so organisiert ist; die Unionsregierung ist aber Kollektivorgan, bestehend der Unionskanzler und, soweit vorhanden, der Unionsminister, und hat an der Stelle keine Zuständigkeit.
Verfasst: So 23. Sep 2018, 18:29
von Helen Bont
Pellegrino Camemberti hat geschrieben:Ich finde es sehr befremdlich, dass gerade jetzt und plötzlich Handlungsbedarf gesehen wird, in den letzten Monaten aber nicht. Eine kurze Rückkopplung mit meiner Behörde wäre jedenfalls angebracht gewesen, zumal es keinen „Stellvertretenden Obersten Unionsanwalt“ gibt, weder im Gesetz noch in einem Organisationserlass. Es gibt im Gesetz einen Obersten Unionsanwalt und weitere Unionsanwälte, anderweitig ist die Unionswaltschaft derzeit nicht organisiert.
Damals war ich auch noch nicht in Verantwortung, als Amtschef jetzt sehe ich auch meine Verantwortung in einem sauberen Verfahren, auch wenn der Herr des Verfahrens selbstredend das für Justiz zuständige Ministerium bleibt. Ist das Unionskanzleramt das für Justiz zuständige Ministerium? Wenngleich unbesetzt, scheint doch vom Namen her das Unionsministerium des Innern und der Justiz zuständig zu sein. Abgesehen davon ist das Unionskanzleramt nicht die Unionsregierung. Das UKA ist oberste Unionsbehörde, die durchaus die Zuständigkeit Justiz haben kann, wenn die Unionsregierung so organisiert ist; die Unionsregierung ist aber Kollektivorgan, bestehend der Unionskanzler und, soweit vorhanden, der Unionsminister, und hat an der Stelle keine Zuständigkeit.
Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie jederzeit intern remonstrieren.
Verfasst: So 23. Sep 2018, 22:57
von Pellegrino Camemberti
Das ist ein bemerkenswerter, beratungsresistenter Basta-Umgang mit den Spitzenbeamten der Union.
Verfasst: So 23. Sep 2018, 23:07
von Bernardo Macaluso
Neben der Frage, warum der Oberste Unionsanwalt nicht konsultiert wird, bevor ein solches Amt ausgeschrieben wird, riecht diese Aktion doch sehr nach einer Besetzung von Ämtern in der letzten Minute vor dem Machtverlust. Zumal hier in der Tat völlig unklar ist, woher der plötzliche Bedarf nach einer Besetzung des Amtes kommen sollte.
Verfasst: So 23. Sep 2018, 23:12
von Heinz Lüneburg
Es ist so, das ich teils zustimme. Das Amte des Stellvertreters existiert nicht, gleichwohl es sinnvoll ist. Dafür ist aber natürlich ein Gesetz nötig um das Amt existent zu machen
Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 19:21
von Helmut Hennrich
Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Das Unionsministerium der Justiz hat die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht, das Unionskanzleramt hat ein Weisungsrecht gegenüber den Unionsministerien. Auch ist es nicht ungewöhnlich, dass das Unionskanzleramt für Unionsbehörden oder Unionsministerien handelt.
Wenn die Unionsregierung der Auffassung ist, dass ein stellvertretender Unionsanwalt eingestellt werden soll, dann ist das in Ordnung. Zumal der Anlass bekannt sein dürfte. Ich hätte genauso gehandelt.
Verfasst: Di 25. Sep 2018, 00:07
von Judith von Duden
Helmut Hennrich hat geschrieben:das Unionskanzleramt hat ein Weisungsrecht gegenüber den Unionsministerien
Das stimmt allerdings nicht. Die Unionskanzlerin(!), nicht das Unionskanzleramt, hat die Richtlinienkompetenz, was kein Weisungsrecht ist, sondern um die allgemeine politische Ausrichtung der Politik. Ansonsten gilt die Ressortzuständigkeit.
Helmut Hennrich hat geschrieben:Wenn die Unionsregierung der Auffassung ist, dass ein stellvertretender Unionsanwalt eingestellt werden soll, dann ist das in Ordnung.
Auch das ist nicht richtig. Zum einen ist ein Stellvertretender
Oberster Unionsanwalt ausgeschrieben, zum anderen ist dieser nirgendwo vorgesehen. Dazu braucht es kein Gesetz, wie
@Heinz Lüneburg meint, aber wenigstens einen öffentlichen Organisationserlass, aus dem die Stelle hervorgeht, ansonsten ist die Ausschreibung nicht nachvollziehbar. Zumal die Ausschreibung auch nicht korrekt ist, spricht sie zwar ganz oben von einem Stellvertretenden Obersten Unionsanwalt, in der Beschreibung fällt die Stellvertretung aber weg. Ich würde ja sagen, das ist aktionistischer Copy & Paste, wie es Landespräsident
@Bernardo Macaluso schon festgestellt hat.
Helen Bont hat geschrieben:Das Amt
Als Oberster Unionsanwalt leiten Sie die Unionsanwaltschaft und führen die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht gegenüber allen Staatsanwaltschaften und allen Unionsanwälten.