Gesperrt
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Republik Imperia
- Der Sekretär des Herrenhauses -

Die Imperialregierung beantragt das Folgende:

Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Gegenstand

(1) Dieses Imperialgesetz bestimmt den administrativen Aufbau und die Wahrnehmung von Ämtern auf sekundären Verwaltungsebenen.
(2) Sekundäre Verwaltungsebene im Sinne dieses Imperialgesetzes ist die Kommune.

§ 2
Definitionen

(1) Die Kommunen werden durch Imperialerlass des zuständigen Imperialministers mit Rücksicht auf Brauch und Sitte bestimmt.
(2) Zuständiger Imperialminister im Sinne dieses Imperialgesetzes ist der für das Innere zuständige Imperialminister.
(3) Kommunen im Sinne des imperianischen Rechts sind Imperialstädte und Imperialbezirke
(4) Die kommunale Gliederung der Republik Imperia ergibt sich aus der im Anhang aufgeführten Karte. Die Gebiete der Imperialstädte und Imperialbezirke sind dort aufgeführt.


Teil II
Die Kommunen

§ 3
Der Oberbürgermeister, der Bezirkspräsident




(1) Oberürgermeister und Bezirkspräsidenten sind Verwalter, Gestalter und Repräsentant ihrer Kommunen.
(2) In einer Imperialstadt regiert der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Stadtrat durch Ratsverordnungen. In einem Imperialbezirk regiert der Bezirkspräsident gemeinsam mit dem Bezirksrat durch Ratsverordnungen.Das Statut des Stadtrats wird vom Oberbürgermeister gegeben, das Statut des Bezirksrats wird vom Bezirkspräsidenten gegeben.
.
(3) Jede Kommune kann die kommunalen Amtsbezeichnungen dieses Imperialgesetzes mit Zustimmung des zuständigen Imperialministers abändern.

§ 4
Kandidatur als Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident

(1) Als Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident kann jeder kandidieren, der seinen festen Wohnsitz in der betreffenden Kommune hat.
(2) Die Kandidatur wird öffentlich bekannt gegeben. Vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an haben andere Kandidaten, welche die Bedingungen von Abs. 1 erfüllen, sieben Tage die Möglichkeit, eine eigene Kandidatur bekannt zu geben. Die Frist ist hinfällig, wenn in einer Kommune nur eine Person wohnt, welche die Bedingungen von Abs. 1 erfüllt.
(3) Kommt es innerhalb der Frist des Abs. 2 zu keiner weiteren Kandidatur, kann der zuständige Imperialminister dem Imperialverweser vorschlagen, den einzigen Kandidaten gemäß den Bestimmungen dieses Imperialgesetzes zum Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident zu ernennen, ohne dass dem eine Wahl vorangeht.

§ 5
Wahl zum Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident

(1) Liegt gemäß § 4 Abs. 2 mehr als eine Kandidatur für den Posten des Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten derselben Kommune vor, leitet der zuständige Imperialminister Wahlen ein; er kann dafür einen Wahlleiter gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes ernennen. An den Wahlen dürfen diejenigen Imperialbürger teilnehmen, die ihren ersten Wohnsitz in der betreffenden Kommune haben.
(2) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Erhält keiner der Kandidaten eine Mehrheit, kann der zuständige Imperialminister dem Imperialverweser vorschlagen, einen der Kandidaten gemäß den Bestimmungen dieses Imperialgesetzes zu ernennen.

§ 6
Ernennung eines Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten

Der Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident wird vom Imperialverweser ernannt. Er leistet den in der Verfassungsurkunde vorgesehenen Eid.

§ 7
Amtszeit eines Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten

(1) Die Amtszeit eines Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten umfasst vier Monate. Nach Ablauf dieser Zeitspanne haben Personen, welche die Bedingungen von § 4 Abs. 1 erfüllen, jederzeit das Recht, Neuwahlen zu verlangen. Der zuständige Imperialminister hat in diesem Fall Neuwahlen durchzuführen.
(2) Gibt es keine Neuwahlforderung gemäß Abs. 1, bleibt der Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident im Amt.
(3) Die Amtszeit eines Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten endet durch Rücktritt, Tod, Verlust der Imperialbürgerschaft, Wegzug aus der Kommune, dauerhafte Krankheit sowie durch gesetzmäßige Herbeiführung von Neuwahlen oder durch Missachtung der Pflichten eines Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten.

§ 8
Verpflichtungen des Oberbürgermeisters oder Bezirkspräsidenten

(1) Der Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident muss innerhalb von vier Wochen nach seiner Vereidigung eine angemessene Webpräsenz mit Informationen zur Kommune erstellen oder erstellen lassen. Dabei ist die vorhandene Ausgestaltung zu beachten. Des Weiteren ist den Richtlinien der Republik Folge zu leisten, die durch einen Imperialerlass des zuständigen Imperialministers bestimmt werden können. Der Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident muss innerhalb von zwei Wochen nach seiner Wahl ein Statut des Stadtrats vorlegen, das im Imperialgesetzblatt veröffentlicht wird.
(2) Kommt ein Oberbürgermeister oder Bezirkspräsident seinen Pflichten nicht nach, kann er auf Bitten des zuständigen Imperialministers vom Imperialverweser entlassen werden.

Anlage 1
Einteilung der imperianischen Kommunen

Imperialstädte
I - Mixoxa
II - Fuxfell-Veredelstein
III - Sobarban
IV - Falkenstein
V - Kaphaven
VI - Nusteria
VII - Hochstett
VIII - Bad Altwasser
IX - Wegenstein
X - Delamur
XI - Merx

Imperialbezirke
1 - Rohanebene
2 - Swetenland
3 - Mittelland
4 - Imperianische Bucht
5 - Kap Imperia
6 - Falkenküste
7 - Bergisches Land
8 - Ostmark
9 - Windenfeld
10 - Südkant
11 - Skam
12 - Neu Falkenstein

Anlage 2

Kommunale Gliederungskarte

Die Aussprache dauert mindestens zweiundsiebzig Stunden und kann verlängert werden. Das Recht der ersten Rede ergeht an den Imperialkanzler.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Meine Damen und Herren,
sie haben hiermit nicht nur eine Gesetzesänderung vor sich, sondern auch eine Strukturänderung.
Wie angekündigt hat sich meine Regierung eingehend mit der kommunalen Frage Imperias beschäftigt, und legt als Ergebnis diese Kommunalreform vor, welche zwar nicht den Inhalt, aber die Struktur der kommunalen Begebenheiten verbessern soll.

Der Vorschlag basiert auf zwei wesentlichen Punkten:

1. Die Strukturierung der kommunalen Körperschaften in städtische und ländliche Subjekte. Die Aufgaben der neuen Bezirkspräsidenten und der Oberbürgermeister sind identisch, ihre Unterscheidung soll aber den Unterschieden der jeweiligen regionalen Begebenheiten Rechnung tragen. Nicht nur großstädtisches Leben und Wirken sollte ausgestaltet sein, nein es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass ländliche, regionale Gebiete charakterisiert und in die Öffentlichkeit gerückt werden. Die politische Einteilung bietet neue Synergieeffekte und lässt unser städtisch, aber auch ländlich geprägtes Land als homogene Masse erscheinen. Das birgt Möglichkeiten das Land umfassend zu gestalten.

2. Die Einteilung der Bezirke und Städte war für die kommunale Ausgestaltung mehr als erforderlich. Endlich wissen die Bürger wo sie hingehören und worauf sie bauen können. Die Einteilung der Bezirke und Städte erfolgte in rücksichtsvoller Hinsicht auf regionalen, kulturellen und historischen Begebenheiten.

Die Imperialregierung wirbt um eine breite Zustimmung für diese Reform.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Fortgeschrittener
Beiträge: 390
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 18:11
Kleine Frage: Was ist, wenn es keinen zuständigen Imperialminister gibt? Übernimmt dann automatisch der Imperialkanzler?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Addison Grace Montgomery
Republik Imperia
Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Original von Addison Montgomery
Kleine Frage: Was ist, wenn es keinen zuständigen Imperialminister gibt? Übernimmt dann automatisch der Imperialkanzler?
Ja, ich denke das muß man nicht gesondert aufführen, oder?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Fortgeschrittener
Beiträge: 390
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 18:11
Benutzeravatar
Fortgeschrittener

Beitrag von Addison Montgomery »

Ich wollte nur sicher gehen. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Addison Grace Montgomery
Republik Imperia
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Es wäre schön, wenn der Antrag formell so gestellt würde, dass der das derzeit gültige Gesetz entweder aufhebt oder abändert. Derzeit ist das unklar und ein positiver Beschluss würde eine Parallelität bedeuten. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Original von Jonathan Metternich
Es wäre schön, wenn der Antrag formell so gestellt würde, dass der das derzeit gültige Gesetz entweder aufhebt oder abändert. Derzeit ist das unklar und ein positiver Beschluss würde eine Parallelität bedeuten. ;)
Laut meinem Antrag
Ich beantrage Aussprache und ggfs. Abstimmung über folgenden Änderungsvorschlag des IKommG:
beantrage ich die Änderung des bestehenden IKommG.
Die Änderungen sind kursiv markiert.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Jaja, aber Gesetz kann man nur durch Gesetze, nicht durch Beschlüsse ändern. So viel Bürokratie muss es dann doch sein. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Original von Jonathan Metternich
Jaja, aber Gesetz kann man nur durch Gesetze, nicht durch Beschlüsse ändern. So viel Bürokratie muss es dann doch sein. ;)
Gut, dann beantrage ich die Außerkraftsetzung des IKommG, bei gleichzeitiger Einsetzung des reformierten IKommG.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Denn packen Sie das in einen netten Paragraphen, fügen Sie es Ihrem Antrag hinzu und dann können wir zur Abstimmung kommen. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Gesperrt

Zurück zu „Archivkeller“