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[Unionsangehörigkeit] Wurfel
Verfasst: Mi 12. Sep 2018, 13:42
von Uwe Wurfel
guten tag
Auch ich beantrage die Unionsangehörigkeit, und bin ebenso wohnhaft in Funnix, Salbor-Katista
Verfasst: Mi 12. Sep 2018, 13:43
von Heinz Lüneburg
Ich bin der dazugehörige Unionsbürger
Verfasst: Mi 12. Sep 2018, 14:15
von Jennifer Volpart
Amt für
Einwohnerangelegenheiten
Ihr Antrag auf Unionsangehörigkeit
Sehr geehrter Herr Wurfel,
Ihr Antrag auf Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union ist beim Amt für Einwohnerangelegenheiten eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir noch folgende Angabe von Ihnen:
- bestehende Staatsangehörigkeiten anderer Staaten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 UBüAngG)
Bringen Sie uns die geforderten Unterlagen bitte in den nächsten 168 Stunden bei, damit wir Ihren Antrag weiter earbeiten können.
Ihr Amt für Einwohnerangelegenheiten
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Verfasst: Mi 12. Sep 2018, 15:18
von Uwe Wurfel
Keine weiteren
Verfasst: Mi 12. Sep 2018, 15:28
von Jennifer Volpart
Amt für
Einwohnerangelegenheiten
Ihr Antrag auf Unionsangehörigkeit
Sehr geehrter Herr Wurfel,
ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 3 Abs. 2 UBüAngG die Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union.
Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: Sa 8. Jan 2022, 18:13
von Uwe Wurfel
Ich bitte um Erhebung zum Bürger bei gleichzeitiger Degradierung von Manuel Meyer
Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 10:04
von Jennifer Volpart
Könnte das der Account
Manuel Meyer bitte an dieser Stelle bestätigen? Soweit dies erfolgt ist, erteile ich Ihnen rückwirkend zum Antragsdatum die Unionsbürgerschaft.
Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 14:16
von Manuel Meyer
Ich bestätige
Verfasst: Di 11. Jan 2022, 15:14
von Jennifer Volpart
Amt für
Einwohnerangelegenheiten
Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Wurfel,
1. ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 3 Abs. 2 UBüAngG die Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union rückwirkend zum 8. Januar 2022.
2. Dieser Verwaltungsakt ist solange nicht zu vollziehen bis der Entzug der Unionsbürgerschaft des Herrn Manuel Meyer Bestandskraft erlangt hat.
Dieser Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1, 2 UVaG binnen 168 Stunden nach Bekanntgabe durch Widerspruch beim Unionsministerium des Innern, der Infrastruktur, Post und Telekommunikation angefochten werden. Der Widerspruch muss den Bescheid im Wortlaut sowie eine Begründung beinhalten.
Jennifer Volpart
Direktorin