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Das Ende des Föderalismus?
Verfasst: Do 6. Sep 2018, 11:01
von Bernardo Macaluso
Man hört und liest, die KDU plant für den Fall einer erneuten Parlamentsmehrheit, die Teilautonomie der Unionsländer unter einen Vorbehalt der Union zu stellen. Zu wenig politische Aktivität in einem Unionsland könnte dann dazu führen, dass das Land seine eigenständigen politischen Institutionen verliert und erst von Gnaden der Union wiedererhalten kann. Ob dieser Ausnahmezustand vom Unionsparlament oder gar von der Unionsregierung verhängt werden soll, verrät die KDU bisher noch nicht. Fest steht aber, dass ein solcher Schritt das Ende des Föderalismus in der Union bedeuten würde.
Verfasst: Do 6. Sep 2018, 20:37
von Annelie Gatineau
Es ist bemerkenswert, dass das nächste Sperrfeuer gegen die Souveränität der Länder gefahren wird. Mir fehlt derzeit die Fantasie, wie eine bessere Regelung zu Stande kommen soll als die bisherige mit der Unionsexekution. Die Unionspräsidentin, soweit es das Amt noch gibt, sehe ich jedenfalls als bessere Treuhänderin nicht nur für die Einheit, sondern auch die Vielfalt der Union als die Unionsregierung. Wir dürfen nicht vergessen, dass die vertikale Gewaltenteilung auch weiterhin aufrecht erhalten bleibt, ohne Zugriff der Unionsregierung auf die Landesregierungen.
Verfasst: Do 6. Sep 2018, 22:13
von Bernardo Macaluso
:klatsch:
Verfasst: So 9. Sep 2018, 20:11
von Helen Bont
Wie ich bereits an anderer Stelle gegenüber Herrn Macaluso zu verdeutlichen versuchte: wenn die KDU den Föderalismus abschaffen wollte, hätte sie das bereits getan. Wir hatten mit der erforderlichen Mehrheit eine neue Unionsverfassung im Unionsparlament verabschiedet und hätten ohne Zweifel bei einer Volksabstimmung die erforderliche Mehrheit bekommen. Ich habe damals auf eine Volksabstimmung verzichtet, weil ich erhebliche Zweifel an der demokratischen Legitimität hatte.
Was den "Vorbehalt der Union" angeht: nach unserem Vorschlag läge es nicht im Belieben der Unionsregierung zu bestimmen, ob die Unionsländer "an- oder ausgeschaltet" werden, sondern unterläge der Regelung der Unionsverfassung. Von daher würde die "vertikale Gewaltenteilung" auch in Zukunft dem Zugriff der Unionsregierung entzogen bleiben.
Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 23:06
von Annelie Gatineau
Helen Bont hat geschrieben:Was den "Vorbehalt der Union" angeht: nach unserem Vorschlag läge es nicht im Belieben der Unionsregierung zu bestimmen, ob die Unionsländer "an- oder ausgeschaltet" werden, sondern unterläge der Regelung der Unionsverfassung.
Ihre Conclusio ist ja eine Binse. Ich verwehre mich jedenfalls gegen zu einfach gestrickte Benchmarks wie die Zahl der in einem Land lebenden Unionsbürger. Sehen Sie etwa, dass in Salbor-Katista derzeit derer fünf wohnen, vor der Unionsexekution aber keine Aktivität zu sehen war, anders aber etwa in Heroth, Roldem oder auf den Westlichen Inseln, die deutlich weniger Unionsbürger zählen. Verstehen Sie mich richtig, ich bin offen für kreative Vorschlge – derer habe ich auch bereits welche eingebracht im Zuge meines
Ten-point Plan on Democratic Union Federalism, nur bin ich nicht offen für einfache Lösungen.
Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 23:16
von Bernardo Macaluso
Selbst wenn Sie eine verfassungsrechtlich akzeptable Variante Ihres Vorschlags zustande brächten, Frau Bont, so bliebe doch die Frage: Was soll das bringen? Entweder Sie sprechen von der Unionsebene herab Verbote gegenüber Unionsländern aus. Das wäre nicht hinnehmbar und widerspräche den Prinzipien der Unionsverfassung. Oder Sie tun das nicht, dann wäre die Frage, was denn der Vorteil gegenüber dem Status Quo wäre. Das ist Ideenlosigkeit, kaschiert mit ein paar Floskeln. Mehr nicht.