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Kommissarische Übernahme des Amtes des Sekretärs der Imperialversammlung

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 19:39
von Michael Heen
Der Sekretär der Imperialversammlung, Pellegrino Camemberti, nimmt seit nunmehr über eine Woche seine Aufgaben nicht mehr. Auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung der Imperialversammlung übernimmt das dienstälteste Mitglied der Imperialversammlung kommissarisch die Aufgaben des Sekretärs der Imperialversammlung, bis der Sekretär der Imperialversammlung, Herr Pellegrino Camemberti, seine Amtsgschäfte wieder aufnimmt.
Gibt es Widerspruch dagegen, dass ich, Michael Heen, kommissarisch das Amt des Sekretärs der Imperialversammlung übernehme?

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 21:57
von Mechthilde Band
Von meiner Seite nicht.

Verfasst: So 29. Okt 2017, 22:30
von Michael Heen
Wie ich sehe gibt es keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und ich übernehme kommissarische die Sitzungsleitung der Imperialversammlung.