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Abstimmung (Wh.) | Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 20:20
von Sean William Connor
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    Ich eröffne die Abstimmung über das Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union.

    Ich frage:
  • Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?
  • Bitte votieren Sie mit Ja oder Nein oder kennzeichnen Sie Ihre aktive Enthaltung.

    Die Abstimmung dauert höchstens 96 Stunden (vier Tage) oder bis alle Abgeordneten abgestimmt haben oder oder eine unumstöliche Mehrheit erreicht ist oder der Antrag die Mehrheit nicht mehr erreichen kann.

    Erläuterung: Bei der vorherigen Abstimmung ist mir ein Fehler unterlaufen. Es hat eine Stimme bis zur 2/3 Mehrheit gefehlt. Das Gesetz ist am 11.06.2007 zur Abstimmung gestellt worden. Da war die Mehrheit der Mitglieder des Hauses noch bei sieben (10:3*2). Am 12.06.2007 wurde Herr Seidel von der UFD als Nachrücker bestimmt. Mit dem 12.06.2007 lag die Mehrheit nicht mehr bei sieben, sondern bei 8. Dementsprechend fehlt eine Stimme. Da es jetzt ein jursitsicher Graubereich ist, ob die Mehrheit des Hauses relevant ist, die bestand, als die Abstimmung eingeleitet worden ist oder jene, als die Abstimmung beendet worden ist rege ich an: Die Abstimmung der formhalber zu wiederholen.

    Ich bitte die die Umstände zu entschuldigen.
  • Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union

    § 1. Verankerung in der Unionsverfassung

    Art. 18 der Unionsverfassung wird um einen sechsten Absatz ergänzt, der lautet: Die Nationalhymne der Demokratischen Union ist das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Text und Melodie. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

    § 2. Unionsgesetz zur Nationalhymne

    Das Folgende wird Unionsgesetz:

    Gesetz über die Unionshymne (UHymG)

    § 1. Zweck

    Dieses Unionsgesetz erhebt das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Melodie und Text zur Nationalhymne der Demokratischen Union.

    § 2. Verwendung

    (1) Die Verwendung der Unionshymne ist frei.
    (2) Die Unionshymne wird zu staatlichen Anlässen verwendet.

    § 3. Text

    Der Text der Unionshymne lautet:

    Land am Strome, Land der Freiheit, brüderlich in Einigkeit.
    Für das Volk das Vaterlande, Freiheit und Gerechtigkeit.

    Du bist Heimat unsrer Väter,
    bist von Knechtschaft all befreit.

    Liegst im Herzen, in der Mitten, für die Zukunft segensreich.
    Demokratische Union, Demokratische Union.

    Deine Länder voller Schönheit, Küsten, Berge, Meer und See.
    Hoch vom Norden bis zum Süden, Ost und West ist gern gesehen.

    Blickst voll Stolz zum Himmelszelte,
    voller Gnade, Ruhm und Dank.

    Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
    Demokratische Union, Demokratische Union!

    Komm ich an mein Lebensende, denk ich gern an Dich zurück.
    Warst mir Heimat, warst mir Freude, warst für mich mein großes Glück.

    Bauet auf das Volk im Glanze,
    wehet, Fahnen, voller Stolz.

    Stehet ein für die Union und blühe auf im neuen Glanz.
    Demokratische Union, Demokratische Union!

    § 3. Inkrafttreten

    Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 20:22
von Marko Untrial
Ja

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 20:25
von Sean William Connor
Ja

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 20:56
von Wolfgang Seidel
Ja

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 20:57
von Denise M. Connor
Ja

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 22:27
von Vasiliki Galanis
Ja.

Verfasst: Fr 29. Jun 2007, 00:14
von Montgomery Scott
Ja.

Verfasst: Fr 29. Jun 2007, 19:19
von Holger Beuttler
Ja!

Verfasst: Fr 29. Jun 2007, 23:52
von Amber Marie Ford
Ja

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 14:46
von Sean William Connor
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    Sehr verehrte Kollegen!

    Ich beende diese Abstimmung gemäß § 11 III unserer Geschäftsordnung, da eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.
    Die erforderliche 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Hauses wurde bei 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthalungen erreicht.