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17/19 Aussprache: Stellungnahme der Unionskanzlerin
Verfasst: Sa 16. Sep 2017, 14:31
von Annelie Gatineau
Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,
die Unionskanzlerin hat angekündigt, gemäß des Beschlusses 17/18 Stellung zum Verhaltens des Unionsministers der Finanzen zu nehmen.
Sehr gehrte Frau Präsidentin Gatineau,
mit Schreiben vom 15.09.2017 setzten Sie mich über einen Beschluss des Unionsrates in Kenntnis. In diesem Beschluss ersucht der Unionsrat die Unionskanzlerin, zum Verhalten des Unionsministers der Finanzen Stellung zu nehmen.
In Ihrem Schreiben fragen Sie an, wann ich im Unionsrat persönlich Stellung nehmen kann.
Zu Ihrem Ersuchen kann ich mitteilen, dass ich gerne bereit, jederzeit im Plenum des Unionsrates Stellung zu nehmen.
Des Weiteren kann ich Ihnen bereits vorab mitteilen, dass das Verhalten von Unionsminister S. Calzone keineswegs eine Missachtung des Unionsrates darstellt, sondern lediglich dem engen Terminplan des Ministers geschuldet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bont
Unionskanzlerin
Die Antragstellerin hat das Wort.
Danach ist die Aussprache eröffnet.
Verfasst: Sa 16. Sep 2017, 14:33
von Annelie Gatineau
Ich weise die Kollegen darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt zwar bereits eingerichtet ist, eine Antwort aber aufgrund technischer Schwierigkeiten seitens der Unionskanzlerin womöglich erst Ende kommende Woche zu erwarten ist.
Verfasst: Di 19. Sep 2017, 22:06
von Johannes Kleven
Kurze Nachfrage an das Präsidium: ist nun der Vertreter Heroths der Antragsteller oder die Unionsregierung?
Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 00:09
von Montgomery Scott
In dieser Sache dürfte es die Unionskanzlerin sein, da sie ja um das Wort gebeten hat.
Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 09:37
von Annelie Gatineau
Die Unionskanzlerin hat mit Schreiben vom 15. September 2017 mitgeteilt eine Stellungnahme vor dem Unionsrat abgeben zu wollen. So ist der Tagesordnungspunkt auch beschrieben. Etwas anderes wäre eine Anfrage an die Unionskanzlerin. Diese liegt nicht vor.
Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 13:15
von Johannes Kleven
Nur damit ich es richtig verstehe:
In einem vom Unionsrat angenommenen Entschließungsantrag heißt es unter Punkt 2: "Der Unionsrat fordert die Unionskanzlerin auf, zum Verhalten ihres Ministers Stellung zu beziehen."
Nachdem das Präsidium des Unionsrates die Unionskanzlerin zur Stellungnahme gebeten hat, erklärt die Unionskanzlerin sich bereit, dieser Aufforderung nachzukommen.
Wo sehen Sie da eine Erklärung der Unionskanzlerin, eine Erklärung abgeben zu wollen? Die Initiative ist doch vom Unionsrat ausgegangen, nicht von der Unionskanzlerin.
Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 14:24
von Annelie Gatineau
Herr Kollegen Kleven, der Unionsrat hat, wie Sie richtig darstellen, per Beschluss die Unionskanzlerin zur Stellungnahme aufgefordert, ausdrücklich im Rahmen eines Sachbeschlusses der Kammer. Eine Anfrage gemäß § 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung, auf die Sie wahrscheinlich abstellen, ist dies nicht. Aufgrund des Beschlusses, der politische Wirkung entfalten kann, auf den die Unionsregierung aber nicht verpflichtet werden kann, kann die Unionsregierung und diesem Falle ganz konkret die Unionskanzlerin, eingehen oder dieses unterlassen. Die Unionskanzlerin hat für sich entschieden, dem Ersuchen nach einer Stellungnahme nachzukommen. Dementsprechend liegt ein Begehren auf Stellungnahme durch die Unionskanzlerin vor. Mitglieder der Unionsregierung können sich jederzeit vor dem Unionsparlament oder dem Unionsrat erklären, auch ohne dass sie darauf verpflichtet worden wären. Ein gängigeres Beispiel als hier in der Kammer ist beispielsweise die übliche Regierungserklärung vor dem Unionsparlament, die keine Pflicht darstellt, auch wenn die Wahl des Unionskanzlers etwa auf einen parlamentarischen Vorgang, nämlich die erfolgreiche Wahl des Unionsregierungschefs zurückgeht. Haben Sie noch Rückfragen dazu?
Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 20:05
von Johannes Kleven
Eine in meinen Augen etwas sonderbare Begründung, aber nun gut ... Ich habe keine weitere Fragen hierzu.
Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 20:23
von Annelie Gatineau
Das Präsidium nimmt das zur Kenntnis.