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Verordnung Nr. 8 der Unionsregierung zum Schutz der Souveränität und Integrität der Demokratischen Union

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 20:08
von Helen Bont
Verordnung Nr. 8 der Unionsregierung zum Schutz der Souveränität und Integrität der Demokratischen Union

Angesichts der Kriegserklärung der Putschistenregierung in Dreibürgen an die Demokratische Union vom 24.11.2016,
erkennend, dass man sich einem Terrorregime nicht unterwerfen darf und jedes Zeichen von Appeasement oder Nachgeben von dem Terrorregime als Schwäche der freien Welt und als Bestätigung der Machtansprüche missverstanden wird,
gewillt, die territoriale Integrität und nationale Souveränität der Demokrstischen Union zu verteidigen und an der Seite des nach Freiheit strebenden dreibürgischen Volkes stehend,
erlässt die Unionsregierung die folgende Verordnung:

01. es wird die Generalmobilmachung angeordnet;
02. sämtliche Einheiten der Unionsstreitkräfte werden in Alarmzustand versetzt;
03. die Zivilschutzbehörden werden angewiesen, die Einrichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung unverzüglich in Betrieb zu nehmen;
04. der gesamte Luftraum der Demokratischen Union wird für dreibürgische Flugzeuge gesperrt;
05. die Hoheitsgewässer der Demokratischen Union werden für sämtliche unter dreibürgischer Flagge fahrenden Schiffe gesperrt;
06. das gesamte Vermögen des Kaiserreichs Dreibürgen, welches sich in der Demokratischen Union wird mit sofortiger Wirkung zugunsten der in Salem residierenden Exil-Regierung beschlagnahmt;
07. die Unionsstreitkräfte werden angewiesen, dreibürgische militärische Schiffe und Flugzeuge, welche in die Hoheitsgewässer bzw. in den Luftraum der Demokratischen Union eindringen ohne Vorwarnung unschädlich zu machen.

Manuri, den 25.11.2016

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Unionskanzlerin