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Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 20:04
von Helen Bont
Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung

Aufgrund des Putsches von Teilen der 1. Armee des Unionsheeres und der unklaren Lage in der Unionshauptstadt Manuri, erlässt die Unionsregierung folgende Anordnung:

01. Über Manuri wird der Ausnahmezustand verhängt;

02. Alle Truppenteile, die sich nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden in ihre Kasernen zurückgezogen haben, werden sich wegen Hochverrats gemäß § 39 Strafgesetzbuch verantworten müssen.

03. Die Unions- und Landesbehörden werden angewiesen, sämtliche Anweisungen der Putschisten zu ignorieren.

Manuri, den 25.02.2016

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Unionskanzlerin