Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 20:04
Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung
Aufgrund des Putsches von Teilen der 1. Armee des Unionsheeres und der unklaren Lage in der Unionshauptstadt Manuri, erlässt die Unionsregierung folgende Anordnung:
01. Über Manuri wird der Ausnahmezustand verhängt;
02. Alle Truppenteile, die sich nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden in ihre Kasernen zurückgezogen haben, werden sich wegen Hochverrats gemäß § 39 Strafgesetzbuch verantworten müssen.
03. Die Unions- und Landesbehörden werden angewiesen, sämtliche Anweisungen der Putschisten zu ignorieren.
Manuri, den 25.02.2016

Unionskanzlerin
Aufgrund des Putsches von Teilen der 1. Armee des Unionsheeres und der unklaren Lage in der Unionshauptstadt Manuri, erlässt die Unionsregierung folgende Anordnung:
01. Über Manuri wird der Ausnahmezustand verhängt;
02. Alle Truppenteile, die sich nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden in ihre Kasernen zurückgezogen haben, werden sich wegen Hochverrats gemäß § 39 Strafgesetzbuch verantworten müssen.
03. Die Unions- und Landesbehörden werden angewiesen, sämtliche Anweisungen der Putschisten zu ignorieren.
Manuri, den 25.02.2016
Unionskanzlerin