Prozessgesetz
Aktenzeichen: nicht bekannt
Aufhebung: 02.08.2010 durch die Unionsgerichtsordnung
§1
Die folgenden Paragraphen regeln den Umgang aller Beteiligten in jedwedem Prozess vor einem Gericht der DU RXXXlon. Für Strafprozesse haben Teile dieses Gesetz keine Gültigkeit, sofern Regelungen des Strafprozessgesetzes diesem Gesetz zuwiderlaufen.
§2
Als Prozessbeteiligte gelten
(a) der Richter und seine eventuellen Beisitzer
(b) der Staatsanwalt oder Kläger
(c) der Angeklagte oder Beklagte
(d) Zeugen und Gutachter.
Kläger, Angeklagte oder Beklagte haben das Recht, einen Rechtsbeistand zu benennen, um ihre Sache zu vertreten. Diese gelten dann auch als Prozessbeteiligte.
§3
Ein Prozess wird durch den vorsitzenden Richter geleitet. Dieser sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens.
§4
(1) Der vorsitzende Richter erteilt den einzelnen Prozessparteien solange nacheinander das Wort, bis er sich eine Meinung gebildet hat und ein Urteil fällen kann.
(2) Zeugen und Gutachter werden dabei zuerst von der Partei befragt, die ihr erscheinen beantragt hat. Danach ist die Gegenpartei berechtigt Fragen zu stellen. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis beide Parteien erklären, das sie keine weiteren Fragen haben. Danach wird der Zeuge oder Gutachter durch den vorsitzende Richter entlassen.
(3) Prozessparteien nach §2(d) dürfen erst dann dem Prozess beiwohnen, wenn ihre Befragung durch den vorsitzenden Richter beendet wurde.
§5
Die §§10, 12, 16, 17, 18, 19 20 und 21 StPG gelten sinngemäss auch für Verfassungs- und Zivilverfahren.
§6
Eine Prozesspartei, die sich vor Gericht ungebührlich benimmt, den Prozessablauf stört oder die Aussage verweigert, kann zu einer Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen oder Ordnungshaft bis zu 50 Tagen belegt werden.
§7
§ 18, Absatz (6) des Strafprozessgesetzes gilt entsprechend.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
1 Beitrag • Seite 1 von 1