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Grundlagenvertrag mit Sebulon

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 19:22
von Helen Bont
Grundlagenvertrag mit Sebulon

Aktenzeichen: nicht bekannt
Inkrafttreten: 24.04.2007

Aufhebung: 06.05.2011 durch den Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Medinat Zevulun (Staat Sebulon)

Die Unterzeichnen erklären im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Demiokratischen Union und dem Medinat Zevulun beschlossen und umgesetzt wird.

§ 1 - Anerkennung
Die Demokratische Union und der Medinat Zevulun erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.

§ 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Demokratische Union und der Medinat Zevulun erkennen die Grenzen und Hoheitsgewässer der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Hoheitsgebiete des anderen an.

§ 3 - Einmischung
Die Parner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.

§ 4 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.

§ 5 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.