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Grundlagenvertrag mit PFKanien

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 19:22
von Helen Bont
Grundlagenvertrag mit PFKanien

Aktenzeichen: UGBl 2006/29
Aufhebung: 06.05.2011 durch den Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union Ratelon und dem PFKanischen Bund

Die unterzeichnenden Staaten erklären im beiderseitigen Einvernehmen, daß sie zur Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses den nachfolgenden Vertrag beschließen und gewillt sind, diesen umzusetzen.

§ 1 – Anerkennung
Die Demokratische Union Ratelon (im folgenden Ratelon) und der PFKanische Bund (im folgenden PFKanien) erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.

§ 2 – Hoheitsgebiete
Ratelon und PFKanien erkennen die Grenzen zur Vertragsunterzeichnung, und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser, sowie die nationalen Hoheitsgewässer des anderen an.

§ 3 – Einmischung
Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.

§ 4 – Diplomatische Kontakte
(1) Den Vertragspartnern steht das Recht zu, im jeweils anderen Staat zum
Austausch von diplomatischen Kontakten, Ständige Vertretungen zu errichten.
(2) Die Gesandten in den Vertretungen werden vom jeweiligen Empfangsstaat akkreditiert, besitzen jedoch nicht den Status eines Botschafters und besitzen keine diplomatische Immunität.
(3) Über die Aufwertung der ständigen Vertretungen, bis hin zum Austausch von Botschaftern, entscheidet ggf. ein neuer Vertrag.

§ 5 – Inkrafttreten
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
(2) Der Grundlagenvertrag ist unbefristet und durch einseitige Willenserklärung mit einer Frist von einer Woche kündbar.
(3) Dieser Vertrag ersetzt alle zuvor geschlossenen bilateralen Abkommen zwischen Ratelon und PFKanien.