Grundlagenvertrag mit Huangzhou
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 19:19
Grundlagenvertrag mit Huangzhou
Aktenzeichen: UGBl 2007/05
Inkrafttreten: 24.04.2007
Aufhebung: 06.05.2011 durch den Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge
Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou
Die Unterzeichner erklären im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou beschlossen und umgesetzt wird.
§ 1 - Anerkennung
Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.
§ 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen die Grenzen und Hoheitsgewässer der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Die Free City of Huangzhou erkennt bis auf Widerruf die Gebiets- und Interessenansprüche der Demokratischen Union in der Antarktis an, die auf Deklarationen bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages basieren.
§ 3 - Einmischung
Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Von der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
§ 4 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.
§ 5 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
Aktenzeichen: UGBl 2007/05
Inkrafttreten: 24.04.2007
Aufhebung: 06.05.2011 durch den Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge
Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou
Die Unterzeichner erklären im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou beschlossen und umgesetzt wird.
§ 1 - Anerkennung
Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.
§ 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen die Grenzen und Hoheitsgewässer der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Die Free City of Huangzhou erkennt bis auf Widerruf die Gebiets- und Interessenansprüche der Demokratischen Union in der Antarktis an, die auf Deklarationen bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages basieren.
§ 3 - Einmischung
Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Von der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
§ 4 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.
§ 5 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.