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Gesetz zur Änderung der Eheschließungsmodalitäten

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 19:14
von Helen Bont
Gesetz zur Änderung der Eheschließungsmodalitäten

Aktenzeichen: nicht bekannt
Inkrafttreten: 19.03.2009


§1
Bis zur endgültigen Entscheidung des Obersten Unionsgerichts in Sachen Lebenspartnerschaftsgesetz (ObUG 01/09) können auch zwei gleichgeschlechtliche geschäftsfähige natürliche Personen eine Ehe gem. §1 Buch V ZGB schließen.

§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

§3
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung des Urteilsspruchs in Sachen ObUG 01/09 außer Kraft.