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Gesetz zur Änderung des Paragrafen 3 des Parteiengesetzes

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 18:51
von Helen Bont
Gesetz zur Änderung des Paragrafen 3 des Parteiengesetzes

Aktenzeichen: UGBl 2014/02

Ratifiziert am 10. März 2014

§1 Paragraf 3, Absatz 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Mitglied einer Partei können nur Unionsangehörige oder Unionsbürger der Demokratischen Union werden."

§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.[/p]