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I. Verordnung über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro


Aktenzeichen: UGBl 2014/15
Verkündet am 6. September 2014

§ 1 Rechtliche Grundlage
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro vom 10.06.2014 erlässt die Unionsregierung mit Wirkung zum 7. September 2014, 00:01 Uhr das Folgende:

§ 2 Sanktionsbestimmungen
1. Allen Regierungsmitgliedern der Regierung der Föderalen Republik Andro sowie den Mitgliedern der Provinzregierungen sowie den Spitzenbeamten der Föderalen Republik Andro und der Provinzen, sofern diese nicht Mitglied des Diplomatischen Corps der Föderalen Republik Andro in der Demokratischen Union sind, wird ab sofort die Einreise in die Demokratische Union verwehrt. Bereits erteilte Visa sind ungültig.
Ausgenommen von dieser Einreisestoppbestimmung sind:
- der Präsident der Föderalen Republik Andro;
- der Außenminister der Föderalen Republik Andro.

2. Staatliches Vermögen der Föderalen Republik Andro und der androsischen Provinzregierungen, sowie das Vermögen von androsischen Firmen und androsischen Privatpersonen, welches sich innerhalb der Demokratischen Union wird eingefroren.
Alle Banken und sonstige Firmen, die mit der Verwaltung oder sonstigen Betreuung dieser Vermögen beauftragt sind, haben der Unionsministerium der Finanzen innerhalb von zwei Wochen ab Inkrafttreten dieser Verordnung einen genauen Überblick über die von ihnen verwalteten Vermögenswerte zu übermitteln.

3. Flugzeugen androsischer Fluggesellschaften wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung die Überflugrechte über das Hoheitsgebiet der Demokratischen Union entzogen. Flugzeuge androsischer Fluggesellschaften, die sich nach Inkrafttreten dieser Verordnung innerhalb des Hoheitsgebietes der Demokratischen Union befinden, haben dieses unverzüglich zu verlassen.
Flugzeuge androsischer Fluggesellschaften, die sich nach dem 8. September 2014, 12: 00 Uhr innerhalb des Hoheitsgebietes der Demokratischen Union aufhalten, sind, sofern sie nicht dabei sind, das Hoheitsgebiet der Demokratischen Union zu verlassen oder technische oder anderweitige Probleme nachweislich sie am Verlassen des Hoheitsgebietes der Demokratischen Union hindern, zu beschlagnahmen und dem eingefrorenen Vermögen zuzuführen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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