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1. Gesetz zur Reform des Mordtatbestands

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 17:41
von Helen Bont
1. Gesetz zur Reform des Mordtatbestands

Aktenzeichen: UGBl 2014/12

Ratifiziert am 15. Juli 2014

§ 1
§ 95a des Strafgesetzes der Demokratischen Union wird wie folgt geändert:

"Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit Freiheitsstrafe nicht unter 100 Tagen bestraft."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft