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Erstes Änderungsgesetz zum Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 17:34
von Helen Bont


Erstes Änderungsgesetz zum Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union

Aktenzeichen: UGBl 2014/10
Ratifiziert am 15. Juli 2014


§ 1
§ 3 des Gesetzes über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union wird wie folgt geändert:

"§ 3 Dienst in den Unionsstreitkräften
Jeder Staatsbürger der Demokratischen Union Ratelon kann in den Dienst der Unionsstreitkräfte eintreten, sofern er
a) das 19. Lebensjahr vollendet hat;
b) nicht in ein laufendes Strafverfahren verwickelt ist und
c) die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, welche der Unionsminister der Verteidigung per Verordnung festlegt."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.[/p]