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Zweites Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:34
von Helen Bont
Zweites Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

Aktenzeichen: UGBl 2011/15
Inkrafttreten: 06.06.2011


§ 1 Änderungen
Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:

(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].

§ 2 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.