Zweites Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:34
Zweites Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
Aktenzeichen: UGBl 2011/15
Inkrafttreten: 06.06.2011
§ 1 Änderungen
Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:
(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].
§ 2 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Aktenzeichen: UGBl 2011/15
Inkrafttreten: 06.06.2011
§ 1 Änderungen
Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:
(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].
§ 2 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.