Verfassungsänderungsgesetz zur Reform der Amtsenthebung von Unionsrichtern
Aktenzeichen: UGBl 2006/18
§1
Artikel 55 II wird wie folgt geändert:
„Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen vor Ablauf ihrer Amtszeit nur durch strafgerichtliche Verurteilung oder durch Amtsenthebungsbeschluss, der von Unionsparlament und Unionsrat mit jeweils zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder zu treffen ist ihres Amtes enthoben werden. Die Mitglieder von Unionsparlament und Unionsrat dürfen nur dann einem Amtsenthebungsbeschluss zustimmen, wenn sie überzeugt sind, dass ein Richter bei seiner Amtsausübung gegen die Gesetzesbindung der Justiz verstoßen hat.“
§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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