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Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:27
von Helen Bont
Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Aktenzeichen: UGBl 2009/6
Inkrafttreten: 31.12.2009


§ 1
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:

“(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los.“

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.