Gesetz zur Änderung des Unionsgesellschaftsgesetzes (UGGe)
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:26
Gesetz zur Änderung des Unionsgesellschaftsgesetzes (UGGe)
Aktenzeichen: UGBl 2006/02
§1
Paragraf 1 Absatz 2 des UGGe wird geändert in:
“Eine Gesellschaft wird durch Eintragen in das offizielle Firmenverzeichnis der Demokratischen Union RXXXlon gegründet.“
§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Aktenzeichen: UGBl 2006/02
§1
Paragraf 1 Absatz 2 des UGGe wird geändert in:
“Eine Gesellschaft wird durch Eintragen in das offizielle Firmenverzeichnis der Demokratischen Union RXXXlon gegründet.“
§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.