Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:25
Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
Aktenzeichen: UGBl 2007/17
§1 - Änderungen
§3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Eine Partei muss im Forum der Demokratischen Union eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen. Sie erhält einen Platz zugewiesen, an dem sie einen geschlossene internen und einen öffentlich zugänglichen externen Bereich einrichten kann“.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Aktenzeichen: UGBl 2007/17
§1 - Änderungen
§3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Eine Partei muss im Forum der Demokratischen Union eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen. Sie erhält einen Platz zugewiesen, an dem sie einen geschlossene internen und einen öffentlich zugänglichen externen Bereich einrichten kann“.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.