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Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:18
von Helen Bont
Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes

Aktenzeichen: UGBl 2010/8

§1 Neuregelung Artikel 26

Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:

„Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.“

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.