Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:18
Gesetz zur Neuregelung der Mindestgröße des Unionsparlamentes
Aktenzeichen: UGBl 2010/8
§1 Neuregelung Artikel 26
Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
„Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.“
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Aktenzeichen: UGBl 2010/8
§1 Neuregelung Artikel 26
Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
„Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.“
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.