Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:10
Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
Aktenzeichen: nicht bekanntInkrafttreten: 31.01.2009
§1
Der Unionsverfassung wird folgender Artikel 47a eingefügt:
Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung
(1) Die Union kann auf Gebieten der Gesetzgebungskompetenzen der Unionsländer Gesetze erlassen, sofern und soweit noch nicht alle Unionsländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Diese Gesetze heißen Vertretungsgesetze und sind als solche zu kennzeichnen.
(2) Vertretungsgesetze treten frühestens 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft (3) Unbeschadet dessen treten Vertretungsgesetze für das Gebiet eines Unionslandes außer Kraft, sobald und soweit das Unionsland eigene gesetzliche Regelungen in dem Bereich des Vertretungsgesetzes erläßt.
(4) Vertretungsgesetze gelten wie Landesgesetze.
[/quote]§2
Dem Artikel 47 Absatz 1 wird folgender Unterpunkt 8 gestrichen:
„8. alle staatlichen Foren“
[/quote]
§3
Aktenzeichen: nicht bekanntInkrafttreten: 31.01.2009
§1
Der Unionsverfassung wird folgender Artikel 47a eingefügt:
Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung
(1) Die Union kann auf Gebieten der Gesetzgebungskompetenzen der Unionsländer Gesetze erlassen, sofern und soweit noch nicht alle Unionsländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Diese Gesetze heißen Vertretungsgesetze und sind als solche zu kennzeichnen.
(2) Vertretungsgesetze treten frühestens 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft (3) Unbeschadet dessen treten Vertretungsgesetze für das Gebiet eines Unionslandes außer Kraft, sobald und soweit das Unionsland eigene gesetzliche Regelungen in dem Bereich des Vertretungsgesetzes erläßt.
(4) Vertretungsgesetze gelten wie Landesgesetze.
[/quote]§2
Dem Artikel 47 Absatz 1 wird folgender Unterpunkt 8 gestrichen:
„8. alle staatlichen Foren“
[/quote]
§3