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Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 15:45
von Helen Bont
Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge

Aktenzeichen: UGBl 2012/03
Inkrafttreten:
19. März 2012

§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.