Unionszeitzonengesetz
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 15:32
Unionsgesetz über die Zeitzonen
Aktenzeichen: UGBl 2011/02
Inkrafttreten: 25.01.2011
§1 Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz regelt die Einteilung der Zeitzonen in der Demokratischen Union. Diese Zeitzoneneinteilung orientiert sich an dem Standard der cartA und ist allgemein verbindlich.
§2 Zeitzonen
(1) Die Zeitzone für den Freistaat Freistein, die Unionsrepublik Heroth, das Kaiserreich Imperia und die Freie Republik Katista ist die cartA-Zeitzone +1.
(2) Die Zeitzone für die Republik Roldem ist die cartA-Zeitzone -5.
(3) Die Zeitzone für die Republik Salbor ist die cartA-Zeitzone +2.
(4) Die Zeitzone für das Unionsland Westliche Inseln ist die Zeitzone -3.
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Aktenzeichen: UGBl 2011/02
Inkrafttreten: 25.01.2011
§1 Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz regelt die Einteilung der Zeitzonen in der Demokratischen Union. Diese Zeitzoneneinteilung orientiert sich an dem Standard der cartA und ist allgemein verbindlich.
§2 Zeitzonen
(1) Die Zeitzone für den Freistaat Freistein, die Unionsrepublik Heroth, das Kaiserreich Imperia und die Freie Republik Katista ist die cartA-Zeitzone +1.
(2) Die Zeitzone für die Republik Roldem ist die cartA-Zeitzone -5.
(3) Die Zeitzone für die Republik Salbor ist die cartA-Zeitzone +2.
(4) Die Zeitzone für das Unionsland Westliche Inseln ist die Zeitzone -3.
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.