Parteiengesetz
Aktenzeichen: nicht bekannt
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Paragrafen 3 des Parteiengesetzes, vom 10. März 2014; Aktenzeichen: UGBl 2014/02
§1 - Grundlagen
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung gemäß der Unionsverfassung mitwirken.
(2) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.[i]
(3) Die Gründung politischer Parteien ist frei.[i]
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[i]§ 2 – Gründung einer Partei[i]
(1) Eine neue Partei muss im ratelonischen Parteienverzeichnis eingetragen werden.[i]
(2) Eine Partei gilt als gegründet, wenn sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt.[i]
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[i]§ 3 – Organisation einer Partei[i]
(1) Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden.[i]
(2) Mitglied einer Partei können nur Unionsangehörige oder Unionsbürger der Demokratischen Union werden.[i]
(3) Jede Partei gibt sich auf demokratischem Wege eine Satzung.[i]
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[i]§ 5 –Auflösung einer Partei[i]
(1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Unionsministerium des Inneren ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet werden und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.[i]
(2) Mindestens sieben Tage vor der Löschun muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.[i]
(3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen.[i]
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[i]§ 6 – Finanzen[i]
Am Ende eines jeden Jahres müssen die Parteien ihre Finanzen auf Anfrage aus der Öffentlichkeit offen legen.[i]
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[i]§ 7 – Schlussbestimmungen und Inkrafttreten[i]
(1) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Parteiengesetz.[i]
(2) Es tritt nach dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i][/i]
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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