Seite 1 von 2
2007/06/002: Anfrage an die Imperialregierung
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 02:50
von Jonathan Metternich Hughes
Republik Imperia
- Der Sekretär des Herrenhauses -
Es wurde die folgende Anfrage an die Imperialregierung beantragt:
Wie vereinbart die Imperialregierung die Anweisung an die Landespolizei, im Falle der "Überflüssigen" untätig zu bleiben, mit dem Grundrecht des Eigentums?
Die Anfrage ist so schnell wie möglich zu beantworten; bei Bedarf folgt auf die Beantwortung eine Aussprache.
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 03:26
von Rudolph Baader
Die Imperialregierung sieht sich nicht veranlasst auf diese Anfrage zu reagieren, da solch eine "Anweisung" nicht vorliegt.
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 11:26
von Arthur von Mourgant
Nun, heisst das, werter Imperialkanzler, dass ich weiterhin dulden muss wie dieses Pack in mein Anwesen eindringt und meine schönen Gärten verwüstet?
Das darf doch wohl nicht wahr sein!
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 13:36
von Jonathan Metternich Hughes
Republik Imperia
- Der Sekretär des Herrenhauses -
Herr Imperialkanzler, gemäß des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses ist alle Mitglieder des Herrenhauses "berechtigt, eine Anfrage an ein Mitglied der Imperialregierung zu richten, die schnellstmöglich beantwortet werden muss. Bei Bedarf folgt auf die Antwort eine Aussprache".
Die Imperialregierung ist also zur Beantwortung der Frage verpflichtet.
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 14:11
von Rudolph Baader
Es gibt keine Anweisung an die Landespolizei, im Falle der "Überflüssigen" untätig zu bleiben!
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 16:03
von Jonathan Metternich Hughes
Wie beantwortet die Imperialregierung dann das Auftreten dieser Gruppierung?
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 16:08
von Rudolph Baader
Original von Jonathan Metternich
Wie beantwortet die Imperialregierung dann das Auftreten dieser Gruppierung?
Die Imperialregierung sieht sich nicht genötigt explizit auf das Auftreten dieser Gruppierung zu antworten.
Polizeiliche Maßnahmen, welche den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder den Schutz des Einzelnen betreffen, bleiben davon ausgenommen.
Ich denke, damit ist diese Anfrage mehr als beantwortet.
Guten Tag.
Verfasst: Sa 23. Jun 2007, 16:48
von Jonathan Metternich Hughes
Ich möchte gerne die Möglichkeit zur Debatte nutzen, die die Geschäftsordnung offeriert.
Ich halte es für absolut inakzeptabel, dass der Imperialkanzler das Auftreten dieser Gruppierung als kreativen Prozess würdigt, dass er ihnen gar anbietet, in einen Dialog zu treten. Worte und Akte der Solidarität mit einem geschädigten Imperianer wären weitaus angemessener als der falsche Kurs des Verständnis, als das Kuscheln mit denen, die sich fundamental und illegal gegen ein in der Unionsverfassung verbrieftes Grundrecht zur Wehr setzen.
Verfasst: So 24. Jun 2007, 13:10
von Michael Schneider
Ich kann da Herrn Metternich nur Recht geben.
Ich zitiere:
"Ich finde diese Form des Protestes kreativ und nicht unangemessen."
Herr Imperialkanzler, Grundeigentum ohne Erlaubnis zu betreten und zu zerstören ist eine Straftat. Aber ihren Worten nach gilt für diese Personen, die im übrigen Vermummt auftreten, unser Recht ja anscheinend nicht mehr. Das ist nicht nur inakzeptabel, dass ist eine glatte Aufforderung zum Rechtsbruch!
Verfasst: So 24. Jun 2007, 13:26
von Oliver von Palm
Ich möchte dann auch einige Fragen stellen.
1. Wie steht die Imperialregierung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
2. Wie steht die Imperialregierung insbesondere zum kapitalistisch-marktwirtschaftlichem System?
Edit: Interpunktion