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Syndikus-Faber, Eduard

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 20:12
von Eduard Syndikus-Faber
Meine Damen und Herren,

ich beantrage hiermit die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union.

Mit bester Empfehlung

Eduard Syndikus-Faber

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 20:15
von Karina Nowack
Herzlich Willkommen! Wo lassen Sie sich denn nieder?

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 20:20
von Eduard Syndikus-Faber
Ich danke Ihnen Frau Nowack.

Ist diese Frage nach der jüngsten Doktrin der Kanzlerin dass wir bald in einem kollektiven Unionsland "Demokratische Union" leben, nicht ohnehin obsolet ?

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 20:23
von Karina Nowack
Das ist Ansichtssache. Städte gibt es aber in jedem Fall. :)

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 20:43
von Helen Bont
Herzlich willkommen in der Demokratischen Union, Herr Syndikus-Faber.

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 21:13
von Julian Herzberger
Herzlich Willkommen in der Demokratischen Union! :)

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 21:16
von Eduard Syndikus-Faber
Ah, der Vertreter der Kaderpartei und die Autokratin hochselbst. Habe die Ehre Herrschaften und vielen Dank für Ihre warmen Worte.

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 21:41
von Maximilian zu Lindstein
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Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft

Sehr geehrter Herr Eduard Syndikus-Faber,

ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 3 Abs. 2 UBüAngG die Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union.

Um die Unionsbürgerschaft zu erlangen, sprechen Sie bitte das folgende feierliche Gelöbnis: „Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.“

Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian zu Lindstein
Präsident AfEA

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 21:44
von Maximilian zu Lindstein
Bitte teilen Sie mir noch das Unionsland mit, in welchem Sie sich niederlassen.

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 21:47
von Eduard Syndikus-Faber
Ist eine religiöse Beteuerung zulässig ?