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Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt
Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 11:16
von Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Unionsbürgerschaft. Wohnhaft bin ich in Narvena (Freistaat Freistein).
Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 11:37
von Andreas O'Sullivan
:klatsch:
Verfasst: So 14. Aug 2016, 16:11
von Helen Bont
Willkommen zurück in der Demokratischen Uniion, Herr von Bergstädt
.

Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft
Sehr geehrte Herr Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt,
Wie ich feststellen konnte, sind Sie bereits Unionsangehöriger der Demokratischen Union.
Um die Unionsbürgerschaft zu erlangen, sprechen Sie bitte das folgende feierliche Gelöbnis: „Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.“
Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.
In Vertretung

Unionskanzlerin
Verfasst: Mo 15. Aug 2016, 11:13
von Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt
Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.
Verfasst: Mo 15. Aug 2016, 21:15
von Helen Bont

Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt,
ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 4 Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union.
Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.
In Vertretung

Unionskanzlerin
Verfasst: Mo 15. Aug 2016, 21:25
von Hettore Appiani
Klatten...mh ich kannte mal einen Herrn Klatten. ?(
Verfasst: Di 16. Aug 2016, 10:52
von Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt
Kannten diesen nicht sehr viele?
Original von Helen Bont

Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt,
ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 4 Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union.
Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.
In Vertretung

Unionskanzlerin
Vielen Dank!
Verfasst: Do 18. Aug 2016, 22:24
von Helen Bont
Gern geschehen. Ich hoffe, dass Sie sich gut einleben werden.
Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 10:34
von Benjamin-Alexander Klatten von Bergstädt
Da habe ich keine Zweifel, Frau Unionskanzlerin! :daumen:
Verfasst: Sa 20. Aug 2016, 02:48
von Helen Bont
Das freut micht zu hören.
