Gesetz zur Einführung des Straftatbestands der unterlassenen Hilfeleistung
Verfasst: Sa 5. Sep 2015, 21:40
Sly läutet die Abstimmungsglocke.
Geschätzte Mitglieder des Unionsparlamentes,
Zur Abstimmung steht der folgende Entwurf:
Gesetz zur Einführung des Straftatbestands der unterlassenen Hilfeleistung
§ 1
Das Strafgesetzbuch (StGB) wird wie folgt ergänzt:
"§ 96a Unterlassene Hilfeleistung
Wer in Unglücksfällen, in denen einer oder mehreren Personen Gefahr an Leib und Leben droht nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefährdung der eigenen Unversehrtheit oder wichtiger Pflichten und Rechtsgüter, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Ja um der Vorlage zuzustimmen, mit Nein um die Vorlage abzulehnen, oder mit Enthaltung um Ihre Anwesenheit am Geschäftsgang zu bekunden.
Die Abstimmung ist hiermit eröffnet und dauert 96 Stunden.
Geschätzte Mitglieder des Unionsparlamentes,
Zur Abstimmung steht der folgende Entwurf:
Gesetz zur Einführung des Straftatbestands der unterlassenen Hilfeleistung
§ 1
Das Strafgesetzbuch (StGB) wird wie folgt ergänzt:
"§ 96a Unterlassene Hilfeleistung
Wer in Unglücksfällen, in denen einer oder mehreren Personen Gefahr an Leib und Leben droht nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefährdung der eigenen Unversehrtheit oder wichtiger Pflichten und Rechtsgüter, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Ja um der Vorlage zuzustimmen, mit Nein um die Vorlage abzulehnen, oder mit Enthaltung um Ihre Anwesenheit am Geschäftsgang zu bekunden.
Die Abstimmung ist hiermit eröffnet und dauert 96 Stunden.