Gesetz zur Einführung des Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung
Verfasst: Di 25. Aug 2015, 21:07
Sly läutet die Glocke.
Geschätze Mitglieder des Unionsparlamentes,
Ich eröffne hiermit die Aussprache zu folgender Vorlage:
Gesetz zur Einführung des Straftatbestands der unterlassenen Hilfeleistung
§ 1
Das Strafgesetzbuch (StGB) wird wie folgt ergänzt:
"§ 96a Unterlassene Hilfeleistung
Wer in Unglücksfällen, in denen einer oder mehreren Personen Gefahr an Leib und Leben droht nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefährdung der eigenen Unversehrtheit oder wichtiger Pflichten und Rechtsgüter, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Die Aussprachefrist beträgt vorerst 96 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Antragsstellerin, Unionskanzlerin Helen Bont hat das erste Wort.
Geschätze Mitglieder des Unionsparlamentes,
Ich eröffne hiermit die Aussprache zu folgender Vorlage:
Gesetz zur Einführung des Straftatbestands der unterlassenen Hilfeleistung
§ 1
Das Strafgesetzbuch (StGB) wird wie folgt ergänzt:
"§ 96a Unterlassene Hilfeleistung
Wer in Unglücksfällen, in denen einer oder mehreren Personen Gefahr an Leib und Leben droht nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefährdung der eigenen Unversehrtheit oder wichtiger Pflichten und Rechtsgüter, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Die Aussprachefrist beträgt vorerst 96 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Antragsstellerin, Unionskanzlerin Helen Bont hat das erste Wort.