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Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz

Verfasst: Do 13. Aug 2015, 21:11
von Sylvester Calzone
Sly läutet die Glocke

Verehrte Mitglieder des Unionsparlamentes,

Auf Antrag von Frau Unionskanzlerin Helen Bont wird der folgende Antrag zur Aussprache gestellt:

Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz
§ 1
Das Diplomatiegesetz wird wir folgt ergänzt:
"§2a Konsulate
(1) Zur Unterstützung der Arbeit der Botschaften kann die Unionsregierung im Ausland Konsulate, Generalkonsulate, Honorarkonsulate oder Konsularagenturen einrichten.
(2) Zu ihren Aufgaben gehören:
1. die Entwicklung der außenwirtschaftlichen, verkehrstechnischen, juristischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Gastgeberland;
2.die Ausgabe von Reisepässen, Personalausweisen und anderen Dokumenten an im Ausland lebende Staatsbürger der Demokratischen Union;
3. die Erteilung von Visa und Urkunden;
4. die Beglaubigung von Urkunden;
5. die Gewährleistung von Rechtsschutz oder die Hilfe aus Notlagen an Staatsbürger der Demokratischen Union, einschließlich die Gefangenenbetreuung;
6. die Übermittlung gerichtlicher und anderer nicht-gerichtlicher Urkunden;
7. die Durchführung von Ermittlungen und Vernehmungen auf Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der Demokratischen Union;
8. die Beurkundung von Willenserklärungen, Testamenten, Erbverträgen, eidesstaatlichen Versicherungen einschließlich Entgegennahme von Auflassungen und Annahme des Nachlasses verstorbener Staatsbürger der Demokratischen Union, wenn die Erben unbekannt oder abwesend sind;
9. die Legalisation ausländischer Urkunden und Dokumente;
10. die Erfüllung der Aufgaben freiwilliger Gerichtsbarkeit;
11. die Aufnahme von Niederschriften und Vermerken über Tatsachen und Vorgänge einschließlich die Entgegennahme von Verklarungen (Seeprotesten);
(3) Jede Botschaft der Demokratischen Union führt eine Konsularabteilung.

§ 2b
(1) Konsulate, sofern sie keine botschaftsinterne Konsularabteilung sind, General- und Honorarkonsulate sind von einer Botschaft, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung unabhängig agierende Behörden.
(2) Konsularagenturen unterstehen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Botschaft der Demokratischen Union im jeweiligen Gastland."

Die Aussprachefrist beträgt vorerste 96 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden.
Das erste Wort gebührt der Antragsstellerin.

Verfasst: Do 13. Aug 2015, 23:18
von Helen Bont
Viele Dank,
Herr Präsident, geschätzte Kollegen,
mit der offiziellen gesetzlichen Einführung von Konsulaten, wird ein weiteres Instrument geschaffen, um Unionsbürger im Ausland optimal betreuen zu können: die Botschafter werden entlastet, indem sie sich nicht um die administrativen Bereiche mehr kümmern müssen, sondern sich ihren primären Aufgaben, unter anderem der politischen Kontaktpflege und der Interessenvertretung widmen können.
Auf der anderen Seite wird in großen Flächenstaaten so die Möglichkeit geschaffen, dass Staatsbürger der Demokratischen Union oder des Gastlandes sich nicht extra in eine weit entfernte Hauptstadt begeben müssen, um zum Beispiel einen neuen Pass oder ein Visum zu beantragen.
Sowohl für die Administration als auch für die Bürger bringt dieses Gesetz also große Erleichterungen. Daher bitte ich das Hohe Haus um seine Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.
Danke.

Verfasst: So 23. Aug 2015, 22:54
von Sylvester Calzone
Sly läutet die Glocke.

Verehrte Mitglieder des Unionsparlamentes,

Ich erkläre die Aussprache hiermit für beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.