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Bernardo Macaluso

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 14:05
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage hiermit die Bürgerschaft der Demokratischen Union.

Name: Bernardo Giuseppe Macaluso
Wohnort: Watoran, Heroth
Geboren am 2. Juli 1961 in Muxt, Heroth

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 14:19
von Annelie Gatineau
Herzlich willkommen zurück. Sehe ich da einen Kandidaten für den Landeschef in Heroth? :)

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 14:33
von Bernardo Macaluso
Das kann ich mir durchaus vorstellen. Längerfristig wird es davon abhängen, ob sich auch Mitstreiter finden.

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 14:57
von Helen Bont
Herzlich willkommen in der Demokratischen Union, Herr Macaluso.

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 22:24
von SRM
Original von Bernardo Macaluso
Das kann ich mir durchaus vorstellen. Längerfristig wird es davon abhängen, ob sich auch Mitstreiter finden.
Servus! Ist eine Weile her....

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 21:58
von Helen Bont
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    Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft

    Sehr geehrter Herr Bernardo Macaluso,

    ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 3 Abs. 2 UBüAngG die Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union.

    Um die Unionsbürgerschaft zu erlangen, sprechen Sie bitte das folgende feierliche Gelöbnis: „Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.“

    Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

    In Vertretung
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    Unionskanzlerin

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 00:48
von Bernardo Macaluso
Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte.

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 11:39
von Helen Bont
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    Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft

    Sehr geehrter Herr Bernardo Macaluso,

    ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 4 Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union.

    Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

    In Vertretung
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    Unionskanzlerin

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 14:03
von Heinz Lüneburg
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