Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen der VSA und der Demokratischen Union
Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 14:02
Der folgende Grundlagenvertrag wurde von der Regierung zur Aussprache gestellt:
Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union
Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.
Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:
3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.
Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:
4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.
Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:
[doc]1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.
Die Aussprache dauert 96 Stunden. Das Wort hat die Antragstellerin, Frau Helen Bont.
Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union
Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.
Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:
3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.
Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:
4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.
Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:
[doc]1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.
Die Aussprache dauert 96 Stunden. Das Wort hat die Antragstellerin, Frau Helen Bont.