Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments
Verfasst: Mi 1. Jul 2015, 21:51
Ich eröffne die Abstimmung über folgendes Gesetz:
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten, aber nicht mit weniger als zwei Mandaten besetzt ist."
Stimmen Sie mit "Ja!", wenn Sie dem Gesetz zustimmen.
Stimmen Sie mit "Nein!", wenn Sie das Gesetz ablehnen.
Stimmen Sie mit "Enthaltung", um sich aktiv zu enthalten.
Die Länge der Abstimmung beträgt 96 Stunden.
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten, aber nicht mit weniger als zwei Mandaten besetzt ist."
Stimmen Sie mit "Ja!", wenn Sie dem Gesetz zustimmen.
Stimmen Sie mit "Nein!", wenn Sie das Gesetz ablehnen.
Stimmen Sie mit "Enthaltung", um sich aktiv zu enthalten.
Die Länge der Abstimmung beträgt 96 Stunden.