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Unionsparlamentswahlen 2015/05 - 1. Nachwahl

Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 14:31
von Dionysius Buddenberg
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Der Unionswahlleiter

Hiermit rufe ich alle Wahlberechtigten zur 1. Nachwahl zum 42. Unionsparlament auf.

Die Wahl wird stattfinden vom:

Montag, den 01.06.2015, 20:00 Uhr

bis zum

Freitag, den 05.06.2015, 20:00 Uhr

Folgende Unionsbürger sind, laut AfEA, wahlberechtigt:

10001;Dionysius Buddenberg
10002;Hans Truschke
10003;Sylvester Calzone
10004;Heinz Lüneburg
10005;Johannes Kleven
10007;Annelie Gatineau
10010;Rovan Trautmann
10011;Armin Schwertfeger
10012;Franz Sperling
10013;Heinrich Julius von Jagonburg
10014;Helen Bont
10019;Archibald Fontaine
10020;Judith Lukasfeuerborn
10021;Ulrike Lagesmund
10022;Maximilian Buddenberg
10023;Jonathan Martin
10024;Tatjana Bont
10025;Teodora Calzone

Die Wählernummern wurden von der Wahl des Unionsparlaments 2014/12 übernommen.

Jeder, der in Anbetracht zieht zu dieser Wahl anzutreten, hat dies hier bekanntzugeben.

Kandidaturen sind bis Sonntag, den 31.05.2015, 18:00 Uhr, einzureichen.

Gezeichnet,
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Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 14:51
von Judith von Duden
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Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union (SPDU)
Liste zur 1. Nachwahl des 42. Unionsparlaments
  • Ulrike Lagesmund

Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 15:24
von Ulrike Lagesmund
Auch wenn es wahrscheinlich nicht nötig ist, bestätige ich das.

Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 19:48
von Dionysius Buddenberg
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Die Frist zur Einreichung von Kandidaturen ist verstrichen.
Folgende Listen werden von der Wahlleitung zur Wahl zugelassen:
Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union (SPDU)
01. Ulrike Lagesmund
Gezeichnet,
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Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 19:59
von Dionysius Buddenberg
Die Wahlen wurden soeben gestartet.

EDIT: Somit enden die Wahlen am 05.06.2015 um 20:00 Uhr.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 10:57
von Judith von Duden
Sehr geehrter Herr Buddenberg, mir erschließt sich nicht, warum man auf dem Wahlzettel ein „nein“ ankreuzen kann. Der § 15 WahlG sieht vor, dass man so viele Stimmen hat, wie es zu verteilende Sitze gibt (einen, Abs. 1), diese können dann beliebig auf die Bewerber verteilt werden (Abs. 2), von einer Ablehnung ist dabei nicht die Rede.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 17:29
von Dionysius Buddenberg
Dann bräuchten wir m. E. nach keine Abstimmung durchführen.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 17:43
von Judith von Duden
Original von Dionysius Buddenberg
Dann bräuchten wir m. E. nach keine Abstimmung durchführen.
Die Abgeordneten brauchen eine Legitimation. Deren Rahmen wird durch die Unionsverfassung und das Wahlgesetz gegeben, egal wie sinnvoll eine Abstimmung erachtet wird. Das zu beurteilen obliegt, pardon, nicht Ihnen als Verwaltungsbeamten in diesem Fall, sondern dem Gesetzgeber.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 17:50
von Dionysius Buddenberg
Original von Judith Lukasfeuerborn

Die Abgeordneten brauchen eine Legitimation. Deren Rahmen wird durch die Unionsverfassung und das Wahlgesetz gegeben, egal wie sinnvoll eine Abstimmung erachtet wird. Das zu beurteilen obliegt, pardon, nicht Ihnen als Verwaltungsbeamten in diesem Fall, sondern dem Gesetzgeber.
Das ist mir durchaus bewusst. Dann werde ich die Wahl abbrechen und eine neue starten. Und meine erste Aussage war keinesfalls eine offzielle Stellungnahme. Ich habe lediglich meine persönliche Meinung kundgetan.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 17:55
von Judith von Duden
Vielen Dank, Herr Buddenberg.