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Anruf in der Staatskanzlei...

Verfasst: Di 26. Mai 2015, 20:38
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Seine Magnifizenz der Rektor der Montary University, Seine Durchlaucht Reichsgraf Perry II. von Montary, versucht telefonisch zum Ministerpräsidenten des Freistaats Freistein durchzukommen. Thema sei das neue Gesetz zur Justus-Hofgartner-Universität...

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 01:03
von Johannes Kleven
Wird von der Vorzimmerdame durchgesellt.

Kleven, guten Tag.

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 18:48
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Telefon...

Herr Ministerpräsident, wie gut, dass ich Sie direkt erreiche. Die Montary University hat mitbekommen, dass Sie ein neues Gesetz betreffs der Justus-Hofgartner-Universität in den Landtag eingebracht hat. Dieser scheint mir eine völlige Neuregelung für die Hochschule zu bedeuten, insbesondere, was uns nämlich interessiert, anscheinend eine Aufkündigung der Kooperation mit der Montary University sowie eine Rückverstaatlichung des Betriebs.

Ich möchte bitten, dass der Freistaat Freistein, vertreten durch seine Staatsregierung, zunächst das Gespräch mit seinem Kooperationspartner für akademischen Betrieb sucht. Hierzu gibt es den Beirat, der paritätisch zwischen uns beiden Partnern besetzt ist. Diesen bitte ich doch zunächst einzuberufen und anzuhören, ehe Sie das Gesetzesvorhaben weiter vorantreiben.

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 22:09
von Johannes Kleven
Die Staatsregierung hat die Situation an der Justus-Hofgartner-Universität eingehend unter die Lupe genommen und ist zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die jetzige Situation ein solch unerträgliches Ausmaß angenommen hat, dass es notwendig geworden ist, dass der Freistaat wieder selbst die Verantwortung für seine Hochschule übernimmt.
Sie können sich selbst erkundigen: die Lehr- und Forschungstätigkeiten sind auf dem Nullpunkt angelangt, der von Ihnen angesprochene Beirat hat vielleicht nie getagt, zumindest nicht während der letzten vier Jahre und eine Universitätsleitung gibt es nicht. Am 24.01.2012 hat - um nur ein Beispiel für das Scheitern der Kooperation zu verdeutlichen - der damalige Rektor, Herr Foxville-Montary angekündigt, der Öffentlichkeit die Ergebnisse der ersten Bemühungen der Universitätsleitung vorzustellen. Drei Jahre und vier Monate später warten wir noch immer auf die Umsetzung dieser Ankündigung.
In dieser Situation wäre es unverantwortlich von seiten der Staatsregierung, die Dinge weiter ihren Lauf zu lassen, zumal bis heute auch keine Dokumente vorliegen, die die Kooperation in irgendeiner Weise dokumentieren.

Ich kann daher Ihrem Wunsch nicht entsprechen und werde, wie vorgesehen, die Justus-Hofgartner-Universität wieder in die Verantwortung des Freistaates Freistein zurückführen.

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 14:41
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Werter Herr Ministerpräsident, ich befürchte, wir sprechen aneinander vorbei. Es geht meinerseits nicht um Wünsche, sondern um die Erfüllung eines gemeinsamen Vertrags, der zwischen der Montary University und dem Freistaat Freistein besteht. Hier besteht nicht, wie etwa der Redebeitrag des Abgeordneten Sperling vermuten lässt, ein Dienstleistungsvertrag, sondern eine gleichberechtigte Partnerschaft, unter der nicht der Freistaat Freistein bestellt und die Montary University liefert, sondern unter der beide Vertragspartner gemeinschaftlich die Hochschule betreiben. Insofern stellt sich die Eigentümerstruktur auch dergestalt dar, dass jeweils die Hälfte der Anteile an der „MU Justus-Hofgartner-Universität zu Lüderitz“, wie die Einrichtung vollständig heißt, beim Freistaat Freistein einerseits und bei der University Foundation, dem Träger der Montary University andererseits befinden. Das „MU“ in der Bezeichnung der Universität deutet dementsprechend auch auf die Co-Verantwortung der Montary University hin. Herrn Foxville hat der gemeinsame Beirat der JHU, bestehend aus Vertretern der Montary University und von Regierungsvertretern Freisteins, in das Amt gebracht, die Aufsichtspflicht ihm gegenüber bestand damit nicht nur durch die Montary University, sondern zu gleichen Teilen auch durch die Staatsregierung, nämlich als Teil des Beirats. Anfragen von unserer Seite aus blieben bislang unbeantwortet. Diese Anfragen gab es zugegeben nicht zu Ihrer Regierungszeit, aber wir müssen uns darauf verlassen, dass Ihr Ministerialapparat auch entsprechende Informationen vorhält, gerade wenn Sie hier konstatieren, dass Sie sich eingehend mit der Materie beschäftigten hätten. Ihrer Verantwortung würde die Staatsregierung gerecht werden, würde sie ihrem Vertragspartner bzw. Co-Anteilseigner entsprechend zu Beratung im Beirat einen Termin abstimmen, sodass wir die Herausforderungen der JHU gemeinsam begegnen. Insofern nehmen wir gern das Gespräch auf, denn diese Materie scheint Ihnen doch mehr am Herzen zu liegen als ihren Vorgängern.
Ich sage Ihnen aber ganz deutlich – und das lassen wir gerade durch unsere Juristen prüfen – Ihr Gesetzentwurf scheint mir eine Enteignung der Anteile der University Foundation darzustellen und einer solchen Enteignung sind sehr enge Grenzen gesetzt. Ich bin der festen Überzeugung, das dieses Gesetz keinem Gericht standhalten wird.

Ich bin aber, Herr Ministerpräsident, gar nicht auf Konfrontation aus. Ich vertrete hier die Interessen des Anteilseigners University Foundation im Sitz in Montary City und habe da namens dem Stiftungsrat auch die Prokura. Insoweit sehe ich Ihre Initiative als Willensbekundung, den Wissenschaftsbetrieb an der JHU fortzuführen. Inwieweit es dafür notwendig und sachdienlich ist, die Kooperation aufzulösen und die Anteile der University Foundation etwa an den Freistaat Freistein zurückzugeben, kann Gegenstand von Verhandlungen sein. Das können wir ergebnisoffen diskutieren. Ich hoffe nur, dass wir an dieser Stelle einen Rechtsstreit vermeiden können und stattdessen zu einer Lösung kommen, die einerseits Ihrem politischen und unserem wissenschaftsorganisatorischen Willen Rechnung trägt und andererseits rechtssicher von der Bühne gehen kann.

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 21:27
von Johannes Kleven
Das denke ich nicht. Denn weder wurde dem Landtag jemals ein entsprechender Vertrag zur Ratifizierung votgelegt, noch kann ich irgendwelche Zahlungseingänge von Seiten der Montary Universität für irgendwelche Anteilsankäufe feststellen. Auch die Haushaltsgesetze weisen keinerlei solche Einnahmen aus.
Von einem Beirat steht im Bildungsgesetz des Freistaates Freistein auch nichts und dieses Gesetz ist für die Staatsregierung hinsichtlich der Schulen und Hochschulen allein rechtsverbindlich.

Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 11:08
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Herr Kleven, ich scheine dann doch deutlicher werden zu müssen. Der Freistaat Freistein hat sich mit einem Vertrag mit der University Foundation daran gebunden, die Justus-Hofgartner-Universität zu unterhalten. Dieser Vertrag ist mit der Staatsregierung des Freistaats Freistein zu Stande gekommen. Gemäß Treu und Glauben, Grundsätzen jeder legalen Geschäftstätigkeit, konnte die Staatsregierung diesen Vertrag ohne Zustimmung des Landtages abschließen. Von einer Ratifikation war damals nicht die Rede und davon spricht die Staatsregierung erst jetzt. Und im Grunde interessiert mich das nur am Rande, da das das Binnenverhältnis zwischen den Organen des einen Vertragspartners berührt. Wenn Sie an dieser Argumentation allerdings festhalten sollten und deswegen den Vertrag für nichtig erachten, dann kommen wir in ganz andere Kategorien. Das sind die Kategorien von Betrug im Bereich des Strafrechts und von hohen Schadensersatzforderung im zivilrechtlichen Bereich.

Wenn der Freistaat Freistein seinerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen ändert, diese Auswirkungen auf den gemeinsamen Vertrag haben können, dann sind diese rechtlichen Rahmenbedingungen keineswegs eine Vertragsänderung, sondern bedingen eine solche bestenfalls. Der Freistaat Freistein ist Anteilseigner und hat diese Änderungen im Beirat, der besteht, nicht thematisiert, geschweige denn den Kontakt mit dem Vertragspartner, der University Foundation, aufgenommen. Nur allein, weil Sie hier Gesetze verabschieden, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie aus Ihren vertraglichen Verpflichtungen austreten können, die älter sind als die gesetzlichen Grundlagen, die Sie hier zitieren. Freistein ist doch hoffentlich keine Bananenrepublik, in der die Regierenden tun und lassen können, was sie wollen. Und ich hoffe, die freisteinische Staatsregierung bleibt auch weiterhin auf dem Boden der Unionsverfassung.

Sie sprechen davon, dass Geld geflossen sein muss. Sie sagen aber gleichermaßen, Sie haben keine Kenntnis von dem Vertrag. Das passt doch nicht zusammen. Ich habe nirgends gesagt, dass Geld geflossen ist, zumindest nicht in den Landeshaushalt, denn so war die Vereinbarung nicht gestrickt. Sie sind uninformiert, das zeigt Ihr Auftreten im Landtag und das zeigt mir auch Ihre Argumentation hier am Telefon. Ich erwarte die Umsetzung des gemeinsamen Vertrages des Freistaats Freistein mit der University Foundation – oder wir verhandeln dessen Auflösung. Sie kommen aber anders aus dem Vertrag nicht heraus. Und ich sage nochmal, die University Foundation lässt sich nicht enteignen. Ich bitte Sie eindringlich, Vernunft zu wahren und das gemeinsame Engagement entweder in den vereinbarten geordneten Bahnen fortzuführen oder aber einen rechtskonformen Weg aus dem Vertrag zu suchen.

Verfasst: So 31. Mai 2015, 13:48
von Johannes Kleven
Zunächst: ich habe nicht behauptet, dass Geld geflossen sein muss, sondern das ich keinen Zahlungseingang feststellen konnte. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied zu dem, was Sie aus meiner Aussage machen wollen.

Und ja, ich habe keine Kenntnis von einem Vertrag. Wenn Ihnen einer vorliegt, können Sie ihn mir einfach rüberfaxen statt sich zu echauvieren, ich sei nicht informiert.

Sie sagen mir jetzt, es sei Geld zumindest nicht in den Landeshaushalt geflossen. Dann sagen Sie mir doch einfach, wohin das Geld geflossen ist.

Und jetzt zu Ihrem Juristen-Litanei von wegen Treu und Glauben: sie wollen mir wirklich erzähen, dass Sie als Professor nicht wissen, dass Verträge, die das Vermögen des Freistaats schmälern oder den Freistaat rechtlich binden, nicht der Zustimmung des Parlaments bedfürfen? Das glaube ich nicht. Vielmehr gehe ich davon aus, das Sie bösgläubig handelten, um sich und Ihrer Universität einen Vorteil zu verschaffen, womit ihre Argumentation von Treu und Glaube hinfällig wäre.

Was Ihren Betrugs-Vorwurf angeht, so beeindruckt der mich nicht im Geringsten. Er zeigt lediglich, mit welchen Mitteln Sie versuchen andere unter Druck zu setzen. Mit solchen Personen und deren Instiitutionen wird der Freistaat solange ich Ministerpräsident bin keine vertraglichen Bindungen eingehen.

Verfasst: So 31. Mai 2015, 14:13
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Herr Kleven, nun kommen wir doch mal ein Stück weiter, wie ich sehe, wenngleich mich Ihr Gebaren nach wie vor etwas irritiert. Aber vielleicht bin ich zu sehr Geschäftsmann, dass mir die politischen Gepflogenheiten etwas abgehen. Lassen Sie uns doch bitte endlich die Schärfe aus der Diskussion nehmen. Ihre Vorwürfe über Bösgläubigkeit – von wegen Juristen-Litanei, ähem... – blende ich mal der Sache wegen aus.

Wenn Ihrer Ministerialverwaltung der Vertrag nicht mehr vorliegt, lasse ich Ihnen diesen natürlich gern zukommen. Diese einfache Bitte hätten Sie auch gleich nach meinem ersten Wortbeitrag an mich richten können statt sämtliche Verantwortung von sich zu weisen. Aber ich will jetzt nicht pädagogisch werden. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Geldflüsse kann ich dies dahingehend beantworten, dass diese an die JHU direkt gingen und nicht über den Landeshaushalt liefen.

Hinsichtlich der Ratifikation durch den Landtag möchte ich Ihnen tatsächlich erzählen, dass ich nicht davon ausgehe, dass jeder Vertrag durch das Parlament abgesegnet werden muss. Insofern lag mein Vertrauen in der Staatsregierung, dass diese das Mandat zum Abschluss des Vertrags hat, zumindest wurde mir dies so angezeigt. Jeder Kauf von Bleistiften für die Verwaltung schmälert das Barvermögen des Landes, ich glaube ja kaum, dass Sie den Landtag mit jedem Vertrag mit einem Schreibwarengeschäft behelligen. Auch bei solch weitreichenden Entscheidungen wie der gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben halte ich es durchaus für möglich, dass die Staatsregierung den Vertrag auch ohne weitere Zustimmung hatte abschließen können. Sehen Sie, als Geschäftspartner von außen, blicke ich auf den Freistaat Freistein, der von der Staatsregierung repräsentiert wird. Wenn Sie mit der University Foundation reden, sehen Sie mich. Im Innenverhältnis haben Sie noch den Landtag und Gerichte und alle haben ihre Zuständigkeit, bei der University Foundation sind das noch Stiftungsrat und die Hochschulgremien, aber Sie beschäftigen sich nicht weiter, ob da ein Stiftungsrat zustimmen muss, weil Sie davon ausgehen dürfen – und so läuft das im Geschäftsverkehr mit Treu und Glauben –, dass der Verhandlungspartner das Mandat hat bzw. tatsächlich auch proaktiv kommuniziert, welche Gremien er beteiligen muss. Insofern gehe ich davon aus, dass der Vertrag Rechtsgültigkeit hat, das Binnenverhältnis von Staatsregierung zu Landtag interessiert mich da eher wenig, genauso wenig wie Sie das Binnenverhältnis von mir zu meinem Stiftungsrat interessiert.

Nun gut, ich schlage vor, dass ich Ihnen den Vertragstext zukommen lasse. Diesen können Sie dann gern eingehend studieren und dann sollten wir direkt und in persona miteinander das Weitere besprechen. Dazu schlage ich vor, dass Sie das Gesetzesverfahren im Landtag aufhalten, sodass zunächst alle Unklarheiten ausgeräumt werden, ehe der Landtag Tatsachen schafft, der die Rechtslage problematischer macht.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 22:39
von Johannes Kleven
Also, verzeihen Sie. Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass Sie den Verkauf von Anteilen an einer Universität - wenn es so etwas überhaubt gibt - mit dem Ankauf von Bleistiften gleichsetzen wollen. Da komme ich mir doch mehr als nur leicht veräppelt vor.

Was den Vertrag angeht, so faxen Sie ihn mir bitte einfach zu, damit ich Ihn prüfen und auf seine Authentizität prüfen kann. Innerhalb der Staatskanzlei gibt es hierzu nämlich keine Akte und auch lassen sich hierzu keine Kabinettsprotokolle finden.