2015/18 Abstimmung: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft (Ds. 15/17)
Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 13:28

Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,
ich rufe hiermit auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit“ in Drucksache 15/17. Es handelt sich um ein Gesetz aus der Mitte des Hauses.
- Ds. 15/17
11. April 2015
- G E S E T Z E N T W U R F
der Republik Roldem
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit
§ 1
Dieses Gesetz ändert das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit.
§ 2
(1) § 3 wird ein Absatz 3 angefügt: „Die Unionsangehörigkeit wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
(2) § 4 wird ein Absatz 4 angefügt: „Die Unionsbürgerschaft wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
- Dr. Gatineau
Premierministerin
Die Abstimmung dauert gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 GOUR fünf Tage und ist hiermit eröffnet.