Zweites Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz
Verfasst: Fr 1. Mai 2015, 23:55
Verehrte Abgeordnete,
es folgt nun die Abstimmung über folgenden Gesetzesentwurf:
Bitte stimmen sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".
Die Abstimmung dauert zunächst 96 Stunden.
Zweites Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz
§ 1
§ 4 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
"Die Gebühr entfällt, wenn der Patentinhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents kostenlos zu gestatten. Die Hälfte der üblichen Gebühr ist zu entrichten, wenn der Pateninhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents gegen eine angemessene Gebühr zu gestatten."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
es folgt nun die Abstimmung über folgenden Gesetzesentwurf:
Bitte stimmen sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".
Die Abstimmung dauert zunächst 96 Stunden.
Zweites Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz
§ 1
§ 4 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
"Die Gebühr entfällt, wenn der Patentinhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents kostenlos zu gestatten. Die Hälfte der üblichen Gebühr ist zu entrichten, wenn der Pateninhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents gegen eine angemessene Gebühr zu gestatten."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.