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Zweites Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz

Verfasst: Fr 1. Mai 2015, 23:55
von Dionysius Buddenberg
Verehrte Abgeordnete,

es folgt nun die Abstimmung über folgenden Gesetzesentwurf:

Bitte stimmen sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".

Die Abstimmung dauert zunächst 96 Stunden.

Zweites Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz

§ 1
§ 4 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

"Die Gebühr entfällt, wenn der Patentinhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents kostenlos zu gestatten. Die Hälfte der üblichen Gebühr ist zu entrichten, wenn der Pateninhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents gegen eine angemessene Gebühr zu gestatten."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 01:15
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 17:50
von Sylvester Calzone
Ja

Verfasst: So 3. Mai 2015, 17:30
von Dionysius Buddenberg
Verehrte Abgeordnete,

Gemäß der Unionsverfassung Art. 26 Abs. 5 muss das Unionsparlament aus mindestens sieben (7) Abgeordneten bestehen.

Da dies momentan nicht der Fall ist, ist das Unionsparlament als nicht Beschlussfähig anzusehen.

Der Gesetzesentwurf ist damit gescheitert und die Abstimmung wird vorzeitig beendet.