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Erstes Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 22:15
von Dionysius Buddenberg
Verehrte Abgeordnete,

es folgt die Abstimmung über folgenden Gesetzesentwurf.

Soll vorliegender Gesetzesentwurf Gesetz werden?

Stimmen sie mit
"Ja", "Nein" oder "Enthaltung".

Die Abstimmung dauert zunächst 96 Stunden.

Erstes Änderungsgesetz zum Unionspatentgesetz

§ 1
§ 13 Unionspatentgesetz wird wie folgt geändert:
Die Zählung der Absätze wird dahingehend geändert, dass der dritte Absatz die Zahlung drei (3) erhält und die Zählung folgenden Absätze um eins erhöht wird.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 22:16
von Helen Bont
Ja

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 22:21
von Sylvester Calzone
Ja

Verfasst: Do 30. Apr 2015, 23:01
von Dionysius Buddenberg
Ja

Verfasst: So 3. Mai 2015, 17:28
von Dionysius Buddenberg
Verehrte Abgeordnete,

Die Abstimmung wird hiermit beendet.

Es nahmen 3 von 5 Abgeordneten teil.

Davon stimmten
3 mit "Ja",
0 mit "Nein" und
0 mit "Enthaltung".

Gemäß der Unionsverfassung Art. 26 Abs. 5 muss das Unionsparlament aus mindestens sieben (7) Abgeordneten bestehen.

Da dies momentan nicht der Fall ist, ist das Unionsparlament als nicht Beschlussfähig anzusehen.

Der Gesetzesentwurf ist damit gescheitert.