Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- u ...
Verfasst: Di 14. Apr 2015, 19:57
Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über die folgende Gesetzesvorlage.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie der Vorlage zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie der Vorlage zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie die Vorlage ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab.
Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit
§1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die Anzahl der Stimmen einer realen Person in Hinblick auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit.
§2 Stimmberechtigte ID
(1) Artikel II Wahlrecht/Wählbarkeit wird wie folgt um §3a ergänzt:
"Besitzt eine reale Person zwei Identitäten mit Unionsbürgerschaft, so hat diese dem Unionswahlleiter bis spätestens einen Tag vor Wahlbeginn an einem vom Unionswahlleiter bestimmten, öffentlichen, Ort mitzuteilen, mit welcher der beiden Identitäten sie Ihre Stimmabgabe tätigen möchte. Die Anzahl der Stimmen bleibt davon unberührt."
§3 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
wir kommen nun zur Abstimmung über die folgende Gesetzesvorlage.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie der Vorlage zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie der Vorlage zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie die Vorlage ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab.
Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit
§1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die Anzahl der Stimmen einer realen Person in Hinblick auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit.
§2 Stimmberechtigte ID
(1) Artikel II Wahlrecht/Wählbarkeit wird wie folgt um §3a ergänzt:
"Besitzt eine reale Person zwei Identitäten mit Unionsbürgerschaft, so hat diese dem Unionswahlleiter bis spätestens einen Tag vor Wahlbeginn an einem vom Unionswahlleiter bestimmten, öffentlichen, Ort mitzuteilen, mit welcher der beiden Identitäten sie Ihre Stimmabgabe tätigen möchte. Die Anzahl der Stimmen bleibt davon unberührt."
§3 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.